Schleppende BAföG-Digitalisierung: Bundesregierung verweist auf die Länder​

Für die Digitalisierung des BAföG-Systems sind allein die Länder zuständig, betont der Bund. Die neue Studienstarthilfe soll nur elektronisch beantragbar sein.​

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Eine Hand drückt einen Stempel auf einen Stapel Unterlagen

Der Bund sähe gern die Digitalisierung beim BAföG-Antrag voranschreiten, sieht die Verantwortung aber bei den Ländern.

(Bild: Chokniti Khongchum/Shutterstock.com)

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Die Bundesregierung ist dafür, die Digitalisierung des BAföG-Verfahrens weiter voranzutreiben, sieht aber ihre Hände gebunden. Diese Aufgabe "liegt in ausschließlicher Zuständigkeit der Länder", betont das federführende Bundesbildungsministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) habe mit Schreiben vom 16. Mai 2022 und 11. Oktober 2022 alle Fachminister der Länder zu einer zügigen Einführung der "elektronischen Akte" in den Ämtern für Ausbildungsförderung aufgefordert, "um die bestehenden Medienbrüche in der elektronischen Vorgangsbearbeitung von BAföG-Anträgen zu beseitigen und die Digitalisierung voranzubringen".

Auf der Kultusministerkonferenz Mitte März habe Stark-Watzinger "ihre Forderung bekräftigt", heißt es in der Antwort weiter (PDF). Pilotprojekte zur Einführung der E-Akte seien erfolgreich in ausgewählten Studierendenwerken in den Ländern Sachsen-Anhalt und Hessen abgeschlossen. Das Antragsverfahren über den Assistenten "BAföG Digital" sei zudem bereits seit 2021 vollständig digitalisiert. Zuvor hatte es Berichte gegeben, dass Studierendenwerke bundesweit mit der Digitalisierung der Anträge kämpften. Viele der zuständigen Ämter müssten die online eingereichten Unterlagen händisch ausdrucken, sodass es sogar Papiermangel gebe. Antragsteller warteten über Monate hinweg auf ihr Geld. Zudem seien viele der Eingaben unvollständig.

Schon mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz sei Mitte 2022 die elektronische Antragstellung als gleichwertige Alternative zur schriftlichen Form aufgenommen worden, erläutert die Regierung. Erstere spiele mit Blick auf die Kommunikationsgewohnheiten der erfassten Zielgruppe "eine immer bedeutendere Rolle". Die analoge Variante stehe derzeit noch zur Verfügung, "um möglichst viele Auszubildende und deren Eltern zu erreichen, die von der Ausbildungsförderung profitieren sollen". Mit der derzeit im Bundestag beratenen 29. BAföG-Novelle solle mit einer Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro ein neues Förderinstrument geschaffen werden. Diese werde dem Plan nach ausschließlich digital "mit geringem Prüfaufwand für die Bearbeitung bei lediglich zwei Nachweiserfordernissen" zu beantragen sein. Damit werde dann auch die weitere Entwicklung elektronischer Antragszahlen für die übrigen Leistungen bewertet.

Die Formblätter, die zur Antragstellung zu verwenden sind, sind der Exekutive zufolge zuletzt 2020 "in Hinblick auf die graphische Darstellung als auch auf die klare Erkennbarkeit der verlangten Angaben optimiert und teilweise grundlegend überarbeitet" worden. Man prüfe laufend, ob und wann welche analogen oder digitalen Antragsformulare aktualisiert werden müssten. Es empfehle sich die Nutzung des Online-Assistenten, "der die Antragstellenden zielgerichtet durch die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Angaben steuert". Das Verfahren sei zudem auch dadurch vereinfacht worden, dass Auszubildende seit Ende 2023 keine Vermögensnachweise mehr einreichen müssen, solange ihre Rücklagen 10.000 Euro nicht übersteigen. Zahlen, wie viel Verwaltungsaufwand bei den zuständigen Ämtern gemessen in Stunden zur Überprüfung der Vermögensangaben angefallen sind, lägen nicht vor.

Von der laufenden Registermodernisierung erhofft sich die Regierung ein steigendes Potenzial von Verwaltungsvereinfachungen, das im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Organisations-, IT- und Datenexperten sowie Juristen ausgeschöpft werden solle. Für die Option des Registerabrufs bedürfe es aber "eines gemeinsamen Verständnisses der zur Verfügung stehenden Daten der datenliefernden Behörden und Institutionen einerseits und des Datenbedarfs der datennehmenden BAföG-Ämter andererseits". Ferner sei für Bereitstellung und Betrieb eines einheitlichen IT-Systems für einen übergreifenden Nachweisaustausch zwischen Behörden von Bund und Ländern ("National-Once-Only-Technical-System" alias NOOTS) eine Grundgesetzänderung oder ein Staatsvertrag nötig.

(are)