Schlussplädoyers im Microsoft-Prozess

Mit den Schlussplädoyers der Anwälte geht das Kartellverfahren gegen den US-Softwaregiganten Microsoft heute in die entscheidende Phase.

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Von
  • Christian Persson

Mit den Schlussplädoyers der Anwälte geht das Kartellverfahren gegen den Softwaregiganten Microsoft heute in die entscheidende Phase. Beide Seiten haben einen Tag Zeit, noch einmal ihre Argumente zusammenzufassen, bevor Richter Thomas Penfield Jackson in etwa vier Wochen seine Tatsachenfeststellung formuliert.

Dabei dürfte es vor allem um den Hauptvorwurf des US-Justizministeriums und von 19 Einzelstaaten gehen, dass Microsoft sein Quasi-Monopol beim PC-Betriebssystem Windows dazu missbraucht hat, Wettbewerber bei Internetsoftware aus dem Markt zu drängen. Beide Seiten haben dann Gelegenheit, in Schriftsätzen Stellung zu nehmen. Jackson wird wahrscheinlich Anfang nächsten Jahres sein Urteil fällen.

In dem bald seit einem Jahr dauernden Verfahren hat Microsoft jegliche Verletzung des Kartellrechts bestritten. Die Software-Industrie sei durch eine derart dynamische Entwicklung gekennzeichnet, dass der Aufbau dauerhafter Monopole gar nicht möglich sei, ist eines der Hauptargumente des Unternehmens von Bill Gates. Die Kläger der Regierung haben dagegen mit zahlreichen Zeugen und internem Schriftverkehr versucht zu beweisen, dass Microsoft ausgeklügelte Strategien zur Unterdrückung von Konkurrenten verfolgt hat.

Sollte Microsoft des Monopolmissbrauchs schuldig gesprochen werden, könnte die Regierung die Aufspaltung des Unternehmens beantragen. Da in einem solchen Fall Microsoft Berufung einlegen dürfte, würde sich das Verfahren noch Jahre hinziehen. Es ist aber auch ein außergerichtlicher Vergleich denkbar, zu dem Richter Jackson die Parteien schon mehrfach aufgefordert hat. (cp)