Schlussplädoyers im Microsoft-Prozess abgegeben

Die US-Regierung und Microsoft stehen sich im Kartellverfahren weiterhin unversöhnlich gegenüber.

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Von
  • Frank Möcke

Die US-Regierung und Microsoft stehen sich im Kartellverfahren weiterhin unversöhnlich gegenüber. Bei den Schlussplädoyers am Dienstag vor dem Distriktgericht in Washington warfen Regierungsanwälte dem Unternehmen vor, rücksichtslos seine Interessen zu verfolgen und sein Quasi-Monopol beim PC-Betriebssystem Windows zur Verdrängung von Konkurrenten missbraucht zu haben. Microsoft-Verteidiger John Warden argumentierte dagegen erwartungsgemäß mit der dynamischen Entwicklung der IT-Industrie; der Aufbau eines dauerhaften Monopols sei überhaupt nicht möglich, so der Microsoft-Verteidiger.

Richter Thomas Penfield Jackson hat sein Urteil in zwei Blöcke unterteilt, um den Kontrahenten noch einmal die Gelegenheit zu einer außergerichtlichen Einigung zu geben. Der Richter wird in etwa vier Wochen zunächst seine Tatsachenfeststellung formulieren. Daraufhin erhalten beide Seiten Gelegenheit, in Schriftsätzen Stellung zu nehmen, bevor Jackson wahrscheinlich Anfang nächsten Jahres seine endgültige Entscheidung bekannt gibt.

Sollte Microsoft des wettbewerbswidrigen Verhaltens schuldig gesprochen werden, könnte die Regierung die Aufspaltung des Unternehmens beantragen. Wenn aber Microsoft -- wie zu erwarten sein dürfte -- in diesem Falle Berufung einlegte, könnte sich das Verfahren noch über Jahre hinziehen. Richter Jackson hat die Parteien schon mehrfach zu einem außergerichtlichen Vergleich aufgerufen, um die Auseinandersetzung rascher beizulegen. (fm)