Schnellerer Zugriff auf Internet- und Telekommunikationsdaten für EU-Justizbehörden
Die Bundesregierung will die Richtlinie für eine "Europäische Ermittlungsanordnung" pünktlich 2017 umsetzen. EU-Justizbehörden können dann europaweit auch Internet- und Telekommunikationsdaten anfordern.
Die Bundesregierung will die 2014 beschlossene EU-Richtlinie über die "Europäische Ermittlungsanordnung" fristgemäß umsetzen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko hervor. Danach können Justizbehörden angewiesen werden, Beweismittel herauszugeben oder weitere Beweise zu erheben. Zu den Beweismitteln gehören auch Erkenntnisse aus Überwachungen, der Zugriff auf Internet- und Telekommunikationsverbindungsdaten sowie auf Cloud-Server.
Mit der Richtlinie werden die bisherigen bilateralen Rechtshilfeverfahren innerhalb der Europäischen Union abgelöst. Das Bundesinnenministerium erwartet "erhebliche Fortschritte" bei eiligen Ersuchen zu Datensicherungen. So sind feste Antwortfristen vorgesehen und es sollen einheitliche Formulare verwendet werden.
Möglicherweise Zugriff auf Daten außerhalb der EU
Hunko erwartet, dass künftig auch auf Daten zugegriffen werden könnte, die nicht auf Servern in der Europäischen Union gespeichert sind. So setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass künftig für den Zugang zu elektronischen Beweismitteln der Sitz des Diensteanbieters oder der Wohnort des Betroffenen ausschlaggebend sein soll. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass nicht immer bekannt sei, in welchem Staat die Daten gespeichert werden. Eine "alternative Lösung" bestehe deshalb darin, "an den Staat des Providersitzes oder an den Staat des Aufenthaltes der betroffenen Person anzuknüpfen". Es sei aber gerade erst damit angefangen worden, darüber zu diskutieren.
Die Bundesregierung vertritt damit im Grunde eine ähnliche Position wie die USA. Microsoft führt derzeit einen Musterprozess gegen die US-Justiz, die von Microsoft in den USA die Herausgabe von Daten verlangt, die in einem irischen Datenzentrum einer Microsoft-Tochter gespeichert sind. Nach Auffassung des Unternehmens muss die US-Justiz den Zugriff über ein Rechtshilfeabkommen regeln. (anw)