Schnellschuss gegen den Datenschutz

Mit einem Gesetzesantrag wollen die Freistaaten Bayern und Thüringen im Hauruck-Verfahren ins Fernmeldegeheimnis eingreifen.

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Von
  • Axel Kossel

Mit einem Gesetzesantrag, über den der Bundesrat möglicherweise schon heute entscheiden könnte, wollen die Freistaaten Bayern und Thüringen im Hauruck-Verfahren in das Fernmeldegeheimnis eingreifen. Diensteanbieter wie Telefonnetzbetreiber und Internet-Provider sollen danach künftig zur Vorratsspeicherung von Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten verpflichtet werden. Aus der bisherigen Höchstfrist für die Speicherung zu Abrechnungszwecken wird eine Mindestfrist.

Der Entwurf vom 27. November sieht entsprechende Änderungen des Telekommunikationsgesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes vor. Er soll den Verfassungsschutzbehörden, dem Bundesnachrichtendienst, dem militärischen Abschirmdienst und dem Zollkriminalamt die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität erleichtern. Auffällig ist die Eile, mit der Bayern und Thüringen den Entwurf an den zuständigen Ausschüssen vorbei in den Bundesrat eingebracht haben. Offenbar steckt die Absicht dahinter, den Gesetzentwurf im Rahmen der Debatte um die neueste Auflage von Otto Schilys Anti-Terror-Gesetzen durch den Bundesrat zu peitschen.

Der stellvertretende Hamburger Datenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnet den Vorstoß Bayerns und Thüringens gegenüber heise online als einen völlig unverhältnismäßigen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Man wolle die Dienstanbieter zur Speicherung personenbezogener Daten ohne jeglichen Anfangsverdacht zwingen. Zudem hält Schaar den Antrag für verfassungswidrig, da er einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis durch Verordnung der Bundesregierung statt durch Parlamentsgesetz vorsieht. (ad)