Schulen in NRW: Zusätzlicher Fortbildungstag und 1.000 Euro für Digitalisierung

In NRW bekommen Schulen erneut eine Sonderzahlung von 1.000 Euro. Damit kann der zusätzlich gewährte Fortbildungstag für Digitales gestaltet werden.

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(Bild: Gorodenkoff/Shutterstock.com)

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Das Bildungsministerium in Nordrhein-Westfalen gesteht seinen Schulen und Berufsschulen einen zusätzlichen Tag für Fortbildungen für Digitales zu und stellt erneut ein Sonderbudget zur Verfügung. Dafür werde die "Digitale Fortbildungsoffensive", die im März 2022 startete und im Dezember enden sollte, um ein weiteres halbes Jahr verlängert. Weitere Aktionen werden in Aussicht gestellt.

Bildungsministerin Dorothee Feller (CDU) erklärte: "Für einen modernen digitalen Unterricht brauchen wir gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Wir führen deshalb die digitale Fortbildungsoffensive weiter und bauen die Maßnahmen aus, damit unsere Lehrerinnen und Lehrer die Potenziale der digitalen Medien auch voll ausschöpfen können."

Während alle öffentlichen Schulen und Ersatzschulen eine "Fortbildungsbudget-Sonderzuweisung" in Höhe von jeweils 1.000 Euro erhalten, werden Berufskollegs mit einer Zuwendung in Höhe von jeweils 2.000 Euro bedacht. Insgesamt stehen hierfür Mittel in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro zur Verfügung.

Im Jahr 2020 hatte Nordrhein-Westfalen unter Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) bereits damit begonnen, eine Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro je Schule zu veranlassen, um Lehrkräfte und Schulleitungen bei der durch die Corona-Pandemie pressierenden Digitalisierung der Schulen und der Gestaltung des digitalen Unterrichts zu unterstützen. Ein zusätzlicher Fortbildungstag wurde auch hier vorgesehen. Eine weitere Aktion mit Sonderzuweisungen Anfang 2022 folgte.

Der zusätzliche Fortbildungstag solle im kommenden Halbjahr dafür genutzt werden, eine "Standortbestimmung des Kollegiums bezüglich des Lehrens und Lernens in der digitalen Welt" vorzunehmen. Die bisherigen Entwicklungen, etwa beim Arbeiten mit digitalen Mitteln, sollen beurteilt und fortgesetzt werden.

Das Ministerium bittet in einer Nachricht an die Schulleitungen darum, das Sonderbudget in Verbindung mit dem zusätzlichen Fortbildungstag einzuplanen. Hierzu werde das Ministerium auch zu Beginn des kommenden Schulhalbjahres "konkretisierende Gestaltungshinweise" herausgeben. Mit dem Geld sollen beispielsweise Referentinnen und Referenten für den Fortbildungstag bezahlt werden. Am Fortbildungstag fällt der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aus. Regulär stehen jeder Schule in NRW zwei "pädagogische Tage" pro Schuljahr zur Verfügung.

Zudem können laut Ministerium registrierte Schulleitungen und Lehrkräfte ab sofort auch auf eine E-Book-Bibliothek zugreifen, um etwa Unterstützung bei der Nutzung digitaler Medien im Unterrichtsalltag zu erhalten oder Fachbeiträge und Ratgeber zu lesen.

(kbe)