Schweizer sollen über Rundfunkgebühr abstimmen

In der Schweiz soll in wenigen Monaten das Stimmvolk über die Einführung einer allgemeinen Radio- und Fernseh-Gebühr entscheiden. Eine neue "Mediensteuer" wird sie von Kritikern auch genannt.

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Schweizer sollen über Rundfunkgebühr abstimmen

Als "Billag-Mediensteuer" bezeichnet der SGV die geplante Rundfunkabgabe. Billag ist die Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehgebühren

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tom Sperlich

Das Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) ist in der Schweiz formell zustande gekommen. Mit über 91.000 offiziell beglaubigten Unterschriften von Stimmberechtigten sind nach Angaben der Schweizerischen Bundeskanzlei deutlich mehr als die benötigten 50.000 Unterschriften für eine Volksabstimmung gesammelt worden. Bereits am 14. Juni 2015 kann das Stimmvolk darüber befinden, in welcher Form die Radio- und Fernsehen-Abgaben künftig gehandhabt werden.

Der seit Jahren andauernde gesetzgeberische Prozess fand im vergangenen September ein vorläufiges Ende, nachdem der Schweizer Ständerat seinen Widerstand gegen den Nationalrat aufgegeben hatte, wobei es zuletzt nur noch um ein mögliches zeitlich begrenztes Opt-out bei der beschlossenen Abgabe ging. Gegen die von beiden parlamentarischen Häusern beschlossene Teilrevision des RTVG ergriff dann der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) das Referendum.

Dem SGV missfällt, dass neben der allgemeinen Haushaltsabgabe – die eingeführt würde, weil heute praktisch jeder Haushalt ein geeignetes Empfangsgerät besitzt – künftig auch sämtliche Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500.000 Franken (derzeit quasi Parität zum Euro) für den TV- und Radioempfang bezahlen sollen. Je nach Umsatz soll die Abgabe zwischen 400 und 39.000 Franken betragen. Dadurch würden 200 Millionen statt heute 40 Millionen Franken in die Gebührenkassen gespült.

Laut der Regierung, dem Bundesrat, könnten so die Haushalte entlastet und die Empfangsgebühren von heute jährlich 462 Franken pro Haushalt auf 400 Franken gesenkt werden. Der SGV-Direktor Hans-Ulrich Bigler ist sich dessen überhaupt nicht sicher und befürchtet im Gegenteil, dass der Bundesrat seine Befugnis, die Abgabe jederzeit zu erhöhen, wahrnehmen könne.

In den vergangenen 20 Jahren haben sich die Abgaben für Radio und TV um 64 Prozent erhöht, rechnet der SGV vor. Mit dieser Entwicklung sei bis 2030 mit jährlichen Gebühren von bis zu 1000 Franken pro Jahr und Haushalt zu rechnen. Das neue Radio- und Fernsehgesetz entpuppe sich als Steuerfalle.

Falls die Gesetzesänderung beim Volk durchfällt, würde es bedeuten, dass es keine allgemeine Abgabe pro Haushalt und Unternehmen (mit über 500.000 Franken Umsatz) geben würde und es beim bisherigen System bliebe. (anw)