Verbraucher sollen gegen Schufa & Co. mehr Rechte bekommen

Daten wie die Wohnadresse, Name oder Daten aus sozialen Netzwerken sollen künftig nicht mehr genutzt werden können, um die Zahlungsfähigkeit einzuschätzen.

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"Scoring-Simulator"-Ergebnis für jemanden, der eine Kreditkarte und das Girokonto seit mehr als zehn Jahren hat, keinen Raten- oder Immobilienkredit laufen, online nicht auf Rechnung kauft, keine Zahlungsausfälle hat und vor mehr als zehn Jahren das letzte Mal umzog.

(Bild: Schufa)

Lesezeit: 3 Min.

Verbraucher sollen gegenüber Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa mehr Rechte bekommen. Dafür hat die Bundesregierung nun eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Sie geht nun an den Bundestag und den Bundesrat.

Künftig sollen Wirtschaftsauskunfteien nicht mehr Daten wie die Wohnadresse, den Namen oder personenbezogene Daten aus sozialen Netzwerken nutzen dürfen, um die Zahlungsfähigkeit eines Menschen festzustellen. Das gilt auch für Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge auf und von Bankkonten.

Die Bundesregierung reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieses hatte im Dezember 2023 festgestellt, dass die Prüfung der Bonität von Verbrauchern nur innerhalb enger Grenzen erlaubt sei.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung vom Dezember war unter anderem ein Fall aus Deutschland. Eine Frau, der aufgrund ihres Schufa-Scores ein Kredit verweigert wurde, wollte einen tieferen Einblick in die Zusammensetzung des Score-Wertes. Die Schufa verweigerte diesen. Der Hessische Landesbeauftragte für den Datenschutz wies die Beschwerde der Frau ab, daraufhin zog sie vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden, das den EuGH um Klärung bat.

Der EuGH hatte auch geurteilt, dass Scoring bereits dann als "automatisierte Entscheidung" im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, wenn die Score-Werte bei Entscheidungen über Vertragsschlüsse nur maßgeblich sind. Dieser neuen Rechtslage trug das deutsche Recht bisher nicht Rechnung.

"Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten und Kategorien von Daten sich auf ihren Score-Wert ausgewirkt haben, wie diese gewichtet wurden und welche Aussagekraft der Score-Wert hat", sagte Verbraucherschutz-Bundesministerin Steffi Lemke (Grüne). Auch einer möglichen Diskriminierung durch Scoring werde nun ein Riegel vorgeschoben. Beispielsweise werde durch das geplante Gesetz ausgeschlossen, dass die Postleitzahl oder die politische Orientierung darüber entscheide, ob jemand als zahlungsfähig eingestuft werde oder nicht.

In dem Gesetzentwurf wird Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes um einen Passus ergänzt, laut dem betroffene Personen bisher kein Recht auf Auskunft haben, wenn durch die Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis des Verantwortlichen oder eines Dritten offenbart würde und wenn das Interesse an der Geheimhaltung das Interesse der betroffenen Person an der Information überwiegt. In dem Verfahren, über das der EuGH im Dezember urteilte, hatte die Schufa sich auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse berufen.

Die für Datenschutz zuständige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte, mit dem Entwurf werde klar geregelt, dass Daten zur ethnischen Herkunft sowie Gesundheitsdaten nicht in die automatisierte Berechnung der Zahlungsfähigkeit einfließen dürfen.

Die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes soll zudem Forschungsvorhaben erleichtern. Laut Entwurf müssen sich Unternehmen und Einrichtungen, die Daten für historische, wissenschaftliche oder statistische Zwecke verarbeiten, bei länderübergreifenden Vorhaben, für die eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung besteht, dann künftig nur noch an eine Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner wenden.

(anw)