Sendezeitbegrenzung fĂŒr Erotikseiten im Internet greift
Die Kommission fĂŒr Jugendmedienschutz der LĂ€nder (KJM) geht verstĂ€rkt gegen "entwicklungsbeeintrĂ€chtigende Angebote" vor, die ihre Inhalte nicht durch passende technische Mittel oder zeitliche BeschrĂ€nkungen abschotten.
Die Kommission fĂŒr Jugendmedienschutz (KJM [1]) geht gemeinsam mit der bundesweiten Kontrollstelle jugendschutz.net [2] verstĂ€rkt gegen "entwicklungsbeeintrĂ€chtigende Angebote" wie Erotik-Webseiten vor, die ihre Inhalte nicht durch passende technische Mittel oder zeitliche BeschrĂ€nkungen vor Kindern und Jugendlichen abschotten. "Wir haben angefangen, entsprechende Verfahren zu eröffnen", erklĂ€rte Verena Weigand, Leiterin der Stabsstelle der Jugendschutzaufsicht der LĂ€nder, gegenĂŒber heise online. Es gebe einen Auftrag des Gesetzgebers, der umzusetzen sei. Zugleich begrĂŒĂte sie prinzipiell erste VorstöĂe von Sendern, fĂŒr die Online-Wiedergabe einschlĂ€giger BeitrĂ€ge eine Zeitbegrenzung fĂŒrs Internet auf die Nachstunden mitteleuropĂ€ischer Zeit einzufĂŒhren: "Technisch gibt es dabei keine Probleme." Zudem seien gerade die Zuschauer von TV-Stationen entsprechende EinschrĂ€nkungen aus dem laufenden Programm auf der Mattscheibe gewöhnt.
Der nach dem Amoklauf von Erfurt 2002 in Eile verabschiedete [3] Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV [4]), ĂŒber dessen Einhaltung die KJM wacht, enthĂ€lt in Paragraph 5 strenge Vorgaben fĂŒr die Verbreitung entwicklungsbeeintrĂ€chtigender Internetangebote. Der dort aufgestellte und von den Providern zu beherzigende Grundsatz ist zunĂ€chst, dass Kinder oder Jugendliche entsprechende Inhalte ĂŒblicherweise nicht wahrnehmen können. Eine Zugangserschwerung ist entweder durch geeignete "technische Mittel" oder eine Zeitbegrenzung zu gewĂ€hrleisten. Bei einer potenziell schwer beeintrĂ€chtigenden Wirkung darf der Anbieter entsprechende Inhalte nur zwischen 23 und 6 Uhr zugĂ€nglich machen. Bei einer "Freigabe" von Angeboten fĂŒr Jugendliche ab 16 Jahren dĂŒrfen diese bereits eine Stunde eher verbreitet werden. Sind nur Kinder gefĂ€hrdet, reicht die Einrichtung eines "getrennten" Inhaltebereichs aus.
Als alternative technische Mittel sieht Paragraph 11 JMStV vor allem Jugendschutzprogramme vor, die von der KJM anerkannt sind. Bislang hat die Einrichtung aber keine [5] entsprechende Softwarelösung fĂŒr gut befunden. Seit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen im April 2003 galt aber eine Vereinbarung zwischen der KJM und der Internetbranche, die vor allem Anbieter von Erotik-Inhalten vor der jetzt stĂ€rker durchgefĂŒhrten Rechtsverfolgung bewahrte. Sie sah vor, dass beim korrekten Einsatz des Bewertungs- und Filtersystems der ICRA [6] (Internet Content Rating Association) auf aufsichtsrechtliche MaĂnahmen verzichtet wurde. Diesen Stillhaltepakt hat die KJM aber am 18. Dezember "bis auf Weiteres" aufgehoben, da der entsprechende Modellversuch mit ICRA ergebnislos ausgelaufen sei.
Anbietern entwicklungsbeeintrĂ€chtigender Inhalte steht alternativ zu einer Zeitbegrenzung der Einsatz weiterer technischer HĂŒrden unterhalb der Ebene ausgesprochener Jugendschutzprogramme offen. Eine Reihe entsprechender Lösungen hat die KJM "positiv bewertet [7]". Sie arbeiten ĂŒberwiegend mit einer vorgeschalteten PrĂŒfung der Personalausweisnummer und entsprechenden Alterskontrollsystemen, die in der Regel eine groĂe Anzahl potenzieller legitimer Nutzer aufgrund des zu betreibenden Aufwands abschrecken.
Rechtexperten befĂŒrchten nun, dass kĂŒnftig zahlreiche erotische Angebote von den entsprechenden Rubriken bei Bild.de oder Providern wie Freenet bis hin zu den Online-Auftritten von Penthouse, Playboy oder Praline und Co. tagsĂŒber dichtmachen mĂŒssen. Generell sei zwar noch der Grundsatz der VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit aus der Verfassung zu berĂŒcksichtigen, betonte Sabine Frank, GeschĂ€ftsfĂŒhrerin der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), gegenĂŒber heise online. Sie rechne aber mit einigen "schwarzen Webseiten", wenn die gegenwĂ€rtigen Verhandlungen mit der KJM ĂŒber praktikable Lösungen nicht von Erfolg gekrönt seien.
Rundfunkanstalten wie der deutsch-französische Sender Arte preschen derweil mit zeitlichen EinschrĂ€nkungen vor. Auf der Webseite des Kanals ist etwa eine Dokumentation [8] ĂŒber die "Feuchtgebiete"-Autorin Charlotte Roche nur noch zwischen 23 und 5 Uhr abrufbar. UrsprĂŒnglich verteidigten [9] die Verfasser des JMStV die Aufnahme der Klausel ĂŒber entsprechende Sendezeitbegrenzungen fĂŒrs Internet nach scharfer Kritik [10] aus der Wirtschaft und von Medienpolitikern als reine "Zusatzoption" und "Soll-Norm". (Stefan Krempl) / (jk [11])
URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-206230
Links in diesem Artikel:
[1] http://www.kjm-online.de/
[2] http://jugendschutz.net/
[3] https://www.heise.de/news/Jugendschutz-bei-digitalen-Medien-aus-der-Blackbox-65001.html
[4] http://www.jugend.rlp.de/jugendmedienschutz.html
[5] https://www.heise.de/news/Jugendschutzaufsicht-fuehlt-sich-nicht-fuer-Kinderporno-Sperren-zustaendig-200144.html
[6] http://www.fosi.org/icra/
[7] http://www.kjm-online.de/public/kjm/index.php?show_1=156,56
[8] http://plus7.arte.tv/de/detailPage/1697660,CmC=2483436,scheduleId=2443226.html
[9] https://www.heise.de/news/Sendezeitbegrenzung-fuer-das-Internet-als-Option-50146.html
[10] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/11/11245/1.html
[11] mailto:jk@heise.de
Copyright © 2009 Heise Medien