Sind Links Diebstahl?

Vor kurzem wurde von einem schottischen Gericht über einen Präzedenzfall des ungeklärten „Rechts zum Verlinken" entschieden.

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Von
  • Florian Rötzer

Vor kurzem wurde von einem schottischen Gericht über einen Präzedenzfall des ungeklärten „Rechts zum Verlinken" entschieden. Eine etablierte Zeitung mit einer Online-Ausgabe - The Shetland Times Online - hatte sich Ende des letztes Jahres dagegen zur Wehr gesetzt, daß eine kleine Regionalzeitung - The Shetland News - die Titel von Beiträgen verwendete und Links zu diesen setzte, ohne über die Homepage zu gehen. In erster Linie ging es dabei um den möglichen Verlust durch Werbeeinnahmen, begründet wurde die Klage seitens der Times aber durch die Verletzung des Copyrights, schließlich seien auch Überschriften „originale literarische Werke". Am 11. November 1997 wurde jetzt das Urteil verkündet. Die Beschuldigten dürfen zwar weiterhin Links direkt zu einzelnen Beiträgen auf der Website des Anklägers legen, aber nur unter der Bedingung, daß neben oder unter jedem Link die Legende „A Shetland Times Story" und dabei stets ein Button oder Icon mit dem Logo der Shetland Times plaziert und mit deren Homepage verlinkt werden muß.

Einen Kommentar zu diesem Urteil finden Sie in Telepolis: Sind Links Diebstahl (fr)