"Skip the links": Wall Street Journal verklagt KI-Firma Perplexity
Schamlose Copyright-Verletzung in großem Ausmaß werfen Wall Street Journal und New York Post der KI-Firma Perplexity AI vor. Deren Dienst schade dem Geschäft.​

"Prosperity just around corner"
(Bild: Daniel AJ Sokolov)
Perplexity AI, Betreiber einer KI-basierten "Antwortmaschine", soll sich vor einem US-Gericht für Verletzung von Immaterialgüterrechten verantworten. Kläger sind die Mutterfirmen des Wall Street Journal und dessen Boulevardschwester New York Post. Sie zeihen Perplexity der Verletzung von Copyright und Markenrechten.
Perplexity kopiert laufend die Werke von US-Medien und füttert sie in eine Datenbank ("RAG-Index" für retrieval-augmented generation index, übersetzbar als "Fetzenindex" oder "Käseblattindex"). Ein generatives Sprachmodell (LLM) bedient sich dann an diesem Index, um Inhalte umformuliert oder zusammengefasst wiederzugeben. Teilweise werden sogar längere Passagen wortwörtlich wiedergegeben.
Die Kläger erkennen darin doppelte Verletzung von Copyright: Einerseits sei es rechtswidrig, die fremden Werke in den Index zu kopieren. Zweitens sei es rechtswidrig, Ausschnitte davon wortwörtlich wiederzugeben. Abonnenten von Perplexity Pro erhalten laut Klageschrift sogar häufiger die kopierten Ausschnitte. Mit einer klassischen Suchmaschine sei der Dienst nicht vergleichbar, da Suchmaschinen User zu den Webseiten schicken würden.
"Skip the Links"
Perplexity hingegen bewirbt seinen Dienst damit, dass User die Hyperlinks überspringen könnten: "Skip the Links". Anstatt von Suchmaschinen zu Webseiten geleitet zu werden, was Webseitenbetreibern Werbeeinnahmen und das Feilbieten von Abonnements ermöglicht, sollen sich Perplexity-User genau das sparen. Damit entgehen den Urhebern allerdings Einkünfte, was diese unwirsch stimmt. Beispielsweise die Tageszeitung New York Times hat Perplexity jüngst eine Unterlassungsaufforderungen geschickt.
Die Ausgaben des Sprachmodells enthalten regelmäßig Links auf die Quellen; die Künstliche Intelligenz erweckt also zumindest den Anschein, zu wissen, woher sie ihre Informationen bezieht. Allerdings leidet auch Perplexity unter Halluzinationen: Wiederholt erfinde das Sprachmodell Inhalte, die in den angeführten Quellen gar nicht enthalten sind, und schiebt sie diesen in die Schuhe. ärgern sich die Kläger. Sie sehen damit ihre Markenrechte verletzt.
Die Klage beantragt ein Geschworenenverfahren und möchte Unterlassungsverfügungen, die Löschung der Datenbank mit Inhalten der Kläger, die Löschung aller darauf beruhenden Sprachmodell-Ausgaben, Pauschalschadenersatz von bis zu 150.000 US-Dollar je Copyrightverletzung sowie Gewinnabschöpfung und dreifachen Strafschadenersatz für erlittene Markenrechtsverletzungen zuzüglich Ersatz der Verfahrenskosten erstreiten. Das Verfahren heißt Dow Jones et NYP Holdings v Perplexity AI und ist am US-Bundesbezirksgericht für das Südliche New York unter dem Az. 1:24-cv-07984 anhängig. heise online hat Perplexity AI zu einer Stellungnahme eingeladen.
Perplexity winkt mit Umsatzbeteiligung
Auf eine Aufforderung der Kläger vom Juli, in Verhandlungen über eine Lizenz einzutreten, hat Perplexity laut Klageschrift bislang nicht reagiert. OpenAI hingegen hat sich mit der News Corp auf Lizenzzahlungen von über einer Viertelmillion US-Dollar über fünf Jahre geeinigt. News Corp ist der Mutterkonzern Dow Jones' und der New York Post.
Perplexity kooperiert bereits mit einigen Verlagen, darunter Fortune, Time und Texas Tribune, sowie Spiegel in Deutschland und Automattic, Anbieter von Wordpress. Diese sollen einen nicht spezifizierten Anteil an den Werbeeinnahmen Perplexitys erhalten, wenn ihre Informationen genutzt werden. Das Wall Street Journal und die New York Post erkennen in diesem Angebot den Versuch Perplexitys, nach begangener Tat einseitig schwammige Bedingungen zu diktieren, was die Verlage ablehnen: "Bei Verhandlungen ĂĽber eine gĂĽltige Lizenz fĂĽr Copyright-geschĂĽtztes Material diktiert ein Rechtsbrecher seinen Opfern nicht einseitig die Bedingungen der Lizenz."
(ds)