SonicBlue muss Kunden doch nicht ausspionieren

Im Rechtsstreit SonicBlue gegen mehrere Filmstudios und Fernsehsender hat der Hersteller des digitalen Videorecorders ReplayTV 4000 einen Zwischensieg errungen.

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Im Rechtsstreit zwischen SonicBlue und mehreren Filmstudios sowie Fernsehsendern hat der Hersteller des digitalen Videorecorders ReplayTV 4000 einen Zwischensieg errungen. Ein Bundesgericht in Los Angeles hat nach einem Bericht der San Jose Mercury News eine frühere Entscheidung verworfen, nach der SonicBlue das TV-Konsumverhalten seiner Kunden lückenlos protokollieren und seinen Prozessgegnern offen legen sollte.

Megan Gray vom Electronic Privacy Information Center (EPIC) in Washington D.C. sieht sich durch die Entscheidung bestätigt. Die Möglichkeit allein, Daten über das Nutzungsverhalten der Konsumenten zu sammeln, bedeute noch lange nicht, dass sie auch verwendet werden dürften. Zu Hause sitzen und das eigene TV-Programm zu verfolgen sei lediglich die Angelegenheit jedes einzelnen Betroffenen. Dabei berief sich Richterin Florence-Marie Cooper nicht auf datenschutzrechtliche Bedenken: Die von SonicBlue verlangten Daten dürften aus formalen Gründen nicht der Klägerseite zugänglich gemacht werden.

Die TV-Sender und Filmstudios klagen gegen SonicBlue, weil sie meinen, der ReplayTV-Recorder sowie mit dem Gerät angebotene Dienstleistungen trügen zu Urheberrechtsverletzungen bei. Mit den Nutzungsprotokollen wollten die Kläger herausfinden, in welchem Maße der ReplayTV 4000 den Konsumenten das Stehlen von Filmen und Fernsehsendungen ermögliche. SonicBlue hatte entgegnet, das Gerät erfasse solche Daten nicht. Daraufhin hatte Richter Eick angeordnet, dass das beklagte Unternehmen binnen 60 Tagen eine Software zu erstellen habe, die jeden Klick auf der Fernbedienung eines Kunden protokolliere. (anw)