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Spam soll zukünftig wettbewerbswidrig sein

Jo Bager

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Neuregelung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorgelegt, der erstmals Werbe-E-Mails, -Faxe und -Anrufe als wettbewerbswidrig erklärt.

Das Kabinett hat am gestrigen Mittwoch einen Entwurf [1] zur Neuregelung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorgelegt, der erstmals Werbe-E-Mails, -Faxen und -Anrufe als wettbewerbswidrig erklärt. Danach ist eine "unzumutbare Belästigung" anzunehmen bei "einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt".

Derartige Werbeformen sind zukünftig nur zulässig, wenn ein Unternehmen die Kontaktdaten im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten und der Kunde die Nutzung nicht untersagt hat. Damit entspricht die Neuregelung weitgehend der bisherigen Rechtsprechung zu Spam. Die Rechtstellung von betroffenen Privatpersonen und Unternehmen verbessert der Entwurf allerdings nicht -- klagen dürfen nur direkte Mitbewerber, Verbraucherverbände sowie die Industrie- und Handelskammern.

Am Spam-Aufkommen wird das neue Gesetz ohnehin nicht viel ändern -- schließlich kommt ein Großteil des Werbemülls aus dem Ausland, und Spammer aus Tuvalu, den Bahamas oder den USA kümmern sich erfahrungsgemäß wenig um deutsches Wettbewerbsrecht.

In einem Artikel auf c't aktuell [2] beschäftigt sich Heise-Juistiziar Joerg Heidrich ausführlich mit der Gesetzesnovelle: (jo [3])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-78855

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bmj.bund.de/images/11596.pdf
[2] http://www.heise.de/ct/aktuell/
[3] mailto:jo@ct.de
[4] http://www.heise.de/ct/aktuell/data/jo-08.05.03-000/