Spiele-Verband sieht keinen besseren Jugendschutz durch Gesetz

Der VUD stellt eine Datenbank mit Spielewertungen ins Internet.

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Von
  • Torge Löding

Nun stimmt auch der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland (VUD) in den Chor der Kritiker des geplanten verschäften Jugendschutzrechtes ein. "Ein Button mit Altersfreigaben schützt den Verkäufer, sich strafbar zu machen. Die Kinder werden aber nicht geschützt, weil es eine Zunahme von Raubkopien mit einem unkontrollierbaren Markt geben wird", sagte der VUD-Vorsitzende Hermann Achilles gegenüber dpa.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Computerspiele ähnlich wie Kino- und Videofilme künftig mit differenzierten, verbindlichen Altersfreigaben gekennzeichnet werden müssen. Außerdem werden die Verbots- und Indizierungskriterien für gewaltdarstellende Medien erweitert und verschärft. Künftig sind auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle "Trägermedien, die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt".

Im Vorfeld der deutschen PC-Spiele-Messe Games Convention forderte der Verband VUD eine Auseinandersetzung von Eltern und Lehrern mit dem Medium Computerspiel. Die Beurteilungen der Spiele -- die der Verband als Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) vornimmt -- sollen ab Donnerstag unter www.zavatar.de abrufbar sein. Besonders Eltern, die ihren Kindern ein Spiel kaufen wollen, sollen sich dort informieren können. "In jeder Computerspieleabteilung in den Warenhäusern sollte ein Terminal stehen, wo unsere Datenbank abrufbar ist", meinte Verbandschef Achilles. (tol)