Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Softwareunternehmen CPU

Erstmals ist nach Angaben von Aktionärsschützern wegen des Verdachts des Insiderhandels auch ein Analyst ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.

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  • dpa

Erstmals ist nach Angaben von Aktionärsschützern wegen des Verdachts des Insiderhandels auch ein Analyst ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Der ehemalige Beschäftigte der Bayerischen Landesbank soll im ersten Halbjahr 2000 dazu beigetragen haben, den Aktienkurs des am Neuen Markt notierten Softwareunternehmens CPU zu manipulieren, berichtete die Augsburger Staatsanwaltschaft am Dienstag. Auch gegen ein ehemaliges CPU-Vorstandsmitglied, dessen Ehefrau sowie drei Führungskräfte werde ermittelt.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen sei am Dienstag bei Durchsuchungen von bundesweit 26 Häusern umfangreiches Beweismaterial sicher gestellt worden. Nach Angaben der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) wurde damit erstmals ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das sich auch gegen einen Analysten richtet. "Ich hatte mir schon lange gewünscht, dass Analysten verantwortlich gemacht werden", sagte die DSW-Landesvorsitzende in Bayern, Daniela Bergdolt. Bei der Bayerischen Landesbank war am Dienstag zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft wirft den Verdächtigten vor, im ersten Halbjahr 2000 verschiedene "kursstützende Maßnahmen" ergriffen zu haben. Unter anderem sollen sie an einer Analyse mit einem überhöhten Kursziel und einer Kaufempfehlung beteiligt gewesen sein. Anschließend soll die Ehefrau des Ex-Vorstandes Aktien zum Börsenwert von rund 30 Millionen Euro verkauft haben. Allerdings hätten sie bereits damals von internen Problemen des Unternehmens gewusst, die massive Kursverluste nach sich ziehen würden. Im vergangenen Jahr hatte CPU bei einem Umsatz von 20,2 Millionen Mark (10,3 Millionen Euro) einen Verlust von 37,6 Millionen Mark eingefahren. CPU musste bereits früher wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen für Ad-hoc-Meldungen eine Geldstrafe bezahlen. (dpa) / (jk)