Standesinitiative für ein Verbot von "Killerspielen" in der Schweiz

Sankt Gallen und Bern sehen den so genannten "Brutalo-Artikel" im Strafgesetzbuch als nicht ausreichend an

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Von
  • Peter Mühlbauer

Am Mittwoch ging bei der Schweizer Bundesversammlung eine Standesinitiative ein, die unter anderem ein Verbot von "Killerspielen" fordert. Initiator ist der Kantonsrat von Sankt Gallen.

Als Vorbild seiner Vorstellungen nennt er Deutschland, wo es ein sehr strenges Jugendschutzgesetz und Prüfstellen für Computerspiele gebe. Diese sollen seinem Willen nach auch in der Schweiz eingeführt werden, weil sich Selbstverpflichtungen der Händler als unwirksam und der so genannte "Brutalo-Artikel" 135 im Strafgesetzbuch als nicht anwendbar erwiesen hätten. Letzterer verbietet unter anderem "eindringliche" Abbildungen "grausamer Gewalttätigkeiten", wenn sie "die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen".

Ein neues Gesetz soll explizit die Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, das Verkaufen und das Weitergeben von Spielen verbieten, in denen "grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen zum Spielerfolg beitragen". Eigentlicher Urheber der Initiative ist die christliche Partei CVP, die in Sankt Gallen einen parlamentarischen Vorstoß mit der Begründung eingebracht hatte, dass sich ein "zunehmender Zusammenhang zwischen gewalttätigem Verhalten und dem Konsum von Killerspielen" feststellen lassen würde.

Bereits im April hatte der Große Rat von Bern eine ähnliche Initiative vorgelegt. Hinter im steht vor allem der Sozialdemokrat Roland Näf und seine "Vereinigung gegen mediale Gewalt" (VGMG), in dessen Vorstand auch die SP-Nationalrätin Evi Allemann sitzt. Für den Fall, dass seine Standesinitiative scheitert, hat Näf bereits eine Volksinitiative angekündigt. (pem)