Statt "Zwangseinwilligung": WhatsApp setzt jetzt auf "berechtigte Interessen"

WhatsApp hat seine Datenschutzrichtlinie aktualisiert. Als Basis für die Verarbeitung persönlicher Informationen dient noch immer keine klare Einwilligung.

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Die Symbole verschiedener Chat-Anwendungen auf dem Bildschirm eines Smartphones.

(Bild: Michele Ursi/Shutterstock.com)

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Mit einem zweifelhaften Schachzug hat WhatsApp auf den Beschluss der irischen Datenschutzbehörde vom Januar reagiert, wonach der bisher angewandte Einwilligungstrick in eine breite Verarbeitung personenbezogener Informationen von Nutzern rechtswidrig ist. Die Meta-Tochter darf User nicht zwingen, die Verwendung ihrer Daten für "Serviceverbesserungen" und "Sicherheitsfunktionen" mit abzunicken, bestätigte die Data Protection Commission (DPC) damals und verhängte gegen WhatsApp eine Strafe von 5,5 Millionen Euro. Das Unternehmen hat daraufhin am Montag seine Datenschutzrichtlinie aktualisiert: Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung persönlicher Informationen weist der Messaging-Dienst jetzt "berechtigtes Interesse" aus.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt es mehrere Bedingungen für eine rechtmäßige Nutzung personenbezogener Daten. An erster Stelle steht die informierte Einwilligung. Dazu kommen etwa Erfordernisse, etwa einen Vertrag zu erfüllen oder das Leben eines Menschen zu schützen, sowie die "Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten". WhatsApp hat zwar gegen den DPC-Beschluss Widerspruch eingelegt, muss diesen in der Zwischenzeit aber umsetzen. Dem Anbieter zufolge haben Nutzer beim Verweis auf berechtigte Interessen die Möglichkeit, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen. Eine bewusste Einwilligung sucht das Unternehmen aber weiter zu umgehen.

Die neu ausgewiesene Rechtsbasis könnte daher genauso wackelig sein wie die alte. Datenschützer warnen insbesondere davor, berechtigte Interessen für die Anzeige verhaltensbasierter Werbung zu nutzen. Der Europäische Gerichtshof urteilte zudem jüngst, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook für das Einblenden gezielter Reklame ohne Einwilligung der Betroffenen nicht gesetzeskonform ist. Auf WhatsApp selbst gibt es zwar keine personalisierte Werbung, der Anbieter könnte für diesen Zweck aber etwa Metadaten an Facebook und Instagram weitergeben, die seit Kurzem auch auf berechtigte Interessen setzen. Ein WhatsApp-Sprecher beteuerte gegenüber dem Nachrichtenportal Euractiv, das Update der Erklärung ändere nichts "an unserem Engagement für den Datenschutz der Nutzer". Die Änderungen hätten keine Auswirkungen auf die Verschlüsselung oder den Datenaustausch mit anderen Meta-Plattformen.

(olb)