Micky Maus wird gemeinfrei â aber wohl nicht in Deutschland

(Bild: Disney)
Disneys Urheberrecht an "Steamboat Willie" und damit Micky Maus ist in den USA ausgelaufen. Doch in Deutschland ist die Disney-Maus wohl noch nicht gemeinfrei.
Nach langem Kampf verliert Disney in den USA das Urheberrecht an der frĂŒhen Fassung seiner wohl bekanntesten Figur: Die 1928 im Trickfilm "Steamboat Willie" gezeigte Version von Micky Maus ist seit dem 1. Januar in den USA gemeinfrei. "Steamboat Willie" und die darin enthaltene Version von Micky Maus können also von jedem verbreitet und verĂ€ndert werden.
Doch es gibt EinschrĂ€nkungen: Einerseits betrifft das abgelaufene Copyright nur die alte Version von Micky Maus, die beispielsweise keine Handschuhe trĂ€gt. Zudem behĂ€lt Disney weiterhin das Markenrecht an der berĂŒhmten Comic-Maus. Das soll vorrangig Verwirrung beim Publikum verhindern, erklĂ€rt Jennifer Jenkins, die Direktorin des Duke Center for the Study of the Public Domain, in einem Artikel [1]. Demnach dĂŒrfe bei unabhĂ€ngigen Werken mit Micky Maus nicht der Eindruck entstehen, dass Disney selbst an der Produktion beteiligt war.
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Disney behÀlt Urheberrecht in Deutschland wohl
Das Copyright an Micky Maus lÀuft zudem grundsÀtzlich nur in den USA aus. Etwa in Deutschland behÀlt Disney wohl weiterhin das Urheberrecht an Micky Maus, schÀtzt der Medienrechtler Nicolas John in einem Beitrag im Infobrief Recht des DFN-Vereins (pdf) [3] die Rechtslage ein.
In vielen LĂ€ndern, darunter auch Deutschland, gilt das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des zuletzt gestorbenen Beteiligten. Im Fall von "Steamboat Willie" ist das Ub Iwerks, der bis 1971 gelebt hat. Der Völkerrechtsvertrag Berner Ăbereinkunft lege zwar fest, dass ein Werk maximal so lange wie im Ursprungsland geschĂŒtzt sein kann. Allerdings haben Deutschland und die USA bereits 1892 ein bilaterales Urheberrechtsabkommen unterzeichnet, das laut John Vorrang genieĂt â und keine Klauseln enthĂ€lt, die die Schutzfrist in Deutschland mit der in den USA gleichsetzen.
In der Praxis wĂŒrde das bedeuten, dass von US-BĂŒrgern oder -Unternehmen geschaffene Werke in Deutschland auch dann noch geschĂŒtzt bleiben können, wenn die Urheberrechte in den USA bereits abgelaufen sind. Es mĂŒsste dann die normale deutsche Schutzfrist gelten. Demnach wĂ€ren "Steamboat Willie" und Micky Maus in Deutschland noch bis 2041 geschĂŒtzt â 70 Jahre nach Ub Iwerks' Tod. "Ein Urteil könnte fĂŒr Klarheit in dieser Rechtsfrage sorgen", sagte John auf Nachfrage von heise online.
Mickys dritter Film
In den USA hĂ€tte das Urheberrecht an "Steamboat Willie" bereits mehrfach ablaufen sollen, wogegen Disney sich erfolgreich wehrte: Nach Lobbyarbeit von Disney und anderen Unternehmen erhöhten die USA zuletzt 1998 den Urheberrechtsschutz fĂŒr Werke von Unternehmen, die vor 1978 erschaffen wurden, auf 95 Jahre. Nun ist auch diese Frist verstrichen. Die Schutzrechte an einer anderen Figur hat Disney bereits verloren: 2022 endete in den USA das Copyright an Winnie Puh.
"Steamboat Willie" war zumindest nach Produktionsreihenfolge der dritte Film der heute so kultigen Comic-Maus, die vorher bereits in den Stummfilmen "Plane Crazy" und "The Gallopinâ Gaucho" vertreten war. Das Copyright am ersten Micky-Film "Plane Crazy" ist in den USA ebenfalls am 1. Januar abgelaufen. "The Gallopinâ Gaucho" wurde zwar vor "Steamboat Willie" produziert, allerdings erst danach veröffentlicht. Laut dem Center for the Study of the Public Domain endet das Urheberrecht [4] an dem Stummfilm in den USA erst 2025.
(dahe [5])
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Links in diesem Artikel:
[1] https://web.law.duke.edu/cspd/mickey/#_ftn1
[2] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html
[3] https://www2.dfn.de/fileadmin/3Beratung/Recht/1infobriefearchiv/2023/Infobrief_Recht_07-2023.pdf
[4] https://www.heise.de/thema/Urheberrecht
[5] mailto:dahe@heise.de
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