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Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer

Holger Bleich

Eine Anwaltskanzlei stellt tausende Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer, die von der P2P-Scan-Software eines Schweizer Unternehmens ermittelt wurden.

Tausende Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer wegen Verletzung des Urheberrechts ĂŒberfluten derzeit die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Sie wurden nach Informationen von heise online von einer Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei eingereicht, die mit dem Schweizer Unternehmen Logistep [1] zusammenarbeitet.

Logistep hat sich nach eigenen Angaben darauf spezialisiert, im Auftrag von Rechteinhabern Urheberrechtsverletzungen im Internet aufzuspĂŒren. Auf seiner Homepage gibt das "Anti-Piracy-Unternehmen" an, es dokumentiere voll automatisiert, "welche Inhalte ĂŒber welchen Zeitraum und mit welcher IP-Adresse des Users geladen wurden". Als "Full-Service-Dienstleister" kĂŒmmere es sich auch gleich um die rechtliche Verfolgung.

Allein im Juni und Juli sind mehr als 20.000 Anzeigen der Karlsruher Kanzlei eingegangen, wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage bestÀtigte. Die Anwaltskanzlei habe angegeben, pro Woche noch etwa 10.000 Anzeigen nachschieben zu können, sagte ein Kripo-Beamter. Allein in 12.000 FÀllen gehe es um Upload-Angebote des PC-Spiels Earth 2160 im eDonkey-P2P-Netz. Das Spiel wird vom Hersteller Zuxxez Entertainment [2] vertrieben.

Dirk P. Hassinger, Vorstand bei Zuxxez, bestÀtigte die Beauftragung von Logistep. "Uns entstehen immense Verluste durch den Tausch unserer Software in P2P-Börsen, die wir nicht mehr hinnehmen." Schon jetzt lasse sich beobachten, "dass die Aktion insoweit gefruchtet hat, als dass Earth 2160 in Tauschbörsen so gut wie nicht mehr zu finden ist und dadurch die VerkÀufe anhaltend sehr zufriedenstellend sind."

In den Anzeigen fĂŒhrt die Anwaltskanzlei den Namen der angebotenen Software, die IP-Adresse, die emule-Nutzkennung des Anbieters und den Zeitpunkt des Angebots an. Auf welche Weise Logistep diese Daten ermittelt hat, geht nach Auskunft des Kripo-Beamten nicht daraus hervor. Es sei also nicht garantiert, dass beispielsweise der Timestamp immer korrekt sei. Nur dann aber könne die Staatsanwaltschaft mit hinreichender Sicherheit feststellen, welcher Nutzer im genannten Zeitraum die IP-Adresse vom Zugangsprovider zugewiesen bekommen hat.

Trotz dieser Bedenken hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in allen FÀllen Ermittlungen aufgenommen. Logistep fordert jeweils mit einer automatisch generierten E-Mail den Provider des VerdÀchtigen auf, die Verbindungsdaten auch im Falle eines Flatrate-Zugangs vorlÀufig zu sichern. Die Strafermittler fragen dann nach Eingang der Anzeige die Kundendaten zu den IP-Adressen ab.

Dass Richter aufgrund der Beweislage DurchsuchungsbeschlĂŒsse genehmigen wĂŒrden, ist unwahrscheinlich. Deshalb schickt die Staatsanwaltschaft zunĂ€chst lediglich Anhörungsbögen an die ermittelten Personen. UnabhĂ€ngig davon, ob der VerdĂ€chtigte die Tat zugibt, wird in den meisten FĂ€llen die Einstellung des Verfahrens angeboten, falls er der Auflage einer Geldzahlung zustimmt. Was passiert, wenn ein VerdĂ€chtiger die Tat bestreitet, ist noch offen. Zu einer Anklage ist es bisher noch nicht gekommen.

GegenĂŒber heise online wollte die Logistep AG in Höri keine AuskĂŒnfte darĂŒber erteilen, wie ihre Tauschbörsen-Scan-Software arbeitet und welche Daten von Nutzern in der "Live-Datenbank" erfasst werden. Dazu gebe es derzeit eine "restriktive Informationssperre", teilte man uns telefonisch mit. In einigen Wochen wolle man das Verfahren genauer erlĂ€utern. Man habe in Deutschland bereits einige große Kunden dafĂŒr begeistern können. Auch der Spielehersteller CDV [3] etwa hat Ende Juli 2005 bekannt gegeben, durch Logistep "jede ermittelte Raubkopie und illegale VervielfĂ€ltigung straf- und zivilrechtlich verfolgen" zu lassen. Auch Unternehmen aus der Musikindustrie sind unter den neu gewonnenen Kunden. Auf die Staatsanwaltschaft dĂŒrfte also noch jede Menge weitere Arbeit zukommen.

Unterdessen kĂŒndigte die von Logistep beauftragte Kanzlei an, Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden zu beantragen, nachdem die Tauschbörsen-Nutzer ermittelt wurden. Der nĂ€chste Schritt der Auftraggeber wird folglich sein, den Strafanzeigen zivilrechtliche AnsprĂŒche, beispielsweise kostenpflichtige Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen, folgen zu lassen. Der Hersteller Zuxxez bestĂ€tigte, bereits solche Schritte eingeleitet zu haben. Als Schadensersatz pro Upload von Earth 2160 veranschlagt er 50 Euro. (hob [4])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-128315

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.logistepag.com/
[2] http://www.zuxxez.de/
[3] http://www.cdv.de
[4] mailto:hob@ct.de