Streit um App-Store-Monopol: Richter lÀsst Klage gegen Apple zu
Die App-Store-Anwendung unter iOS ist Apples zentraler Vertriebsweg fĂŒr Software.
(Bild: dpa, Alex Heinl)
Eine Sammelklage von Verbrauchern, die Anwendungen fĂŒr iOS auch auĂerhalb von Apples Softwareladen kaufen wollten, war zunĂ€chst abgewiesen worden. Ein Berufungsgericht Ă€nderte das nun.
Apple muss sich wieder mit einer alten Sammelklage von US-Verbrauchern beschÀftigen, die dem Konzern unfaires Wettbewerbsverhalten bei iOS-Apps vorwerfen. Ein Berufungsgericht in San Francisco hob am Donnerstag die Entscheidung einer unteren Instanz auf [1], die die KlÀger zunÀchst abgewiesen hatte. Das untere Gericht muss sich jetzt wieder damit befassen.
30 Prozent Provision fĂŒr Apple
Die Berufungsrichter sind der Meinung, dass Apple angesichts der Konditionen wie der 30-prozentigen Provision fĂŒr den Konzern, der pro App-Verkauf von den Entwicklern zu entrichten ist, als VerkĂ€ufer der Anwendungen betrachtet werden könne. Damit sei die Klage zulĂ€ssig. In der unteren Instanz war entschieden worden, dass die App-Entwickler die VerkĂ€ufer seien und die Klage damit abgewiesen werden mĂŒsse, Apple also gar kein Monopol hĂ€tte bilden können.
App-Store-Monopol auf dem PrĂŒfstand
Die Verbraucher werfen neben Apple auch dem Telekommunikationskonzern AT&T, wichtiger Partner beim iPhone-Verkauf, in der ursprĂŒnglich bereits 2011 eingereichten Klage vor, sie hĂ€tten ein Monopol bei Apps fĂŒr das iPhone angestrebt. Es sei nicht möglich, Apps auch auĂerhalb des App Store zu erwerben. Apple wehrte sich stets gegen den Vorwurf und beantragte wiederholt eine Ablehnung der Klage. Wann der Prozess nun weitergeht, ist noch unklar
Nicht der erste Wettbewerbsstreit
Es ist nicht die erste Monopolklage gegen Apples digitale Angebote. So wurde das Unternehmen 2014 in einem Prozess freigesprochen, [2] bei dem es um die Tatsache ging, dass der Musikspieler iPod eng mit dem iTunes-Musikladen verknĂŒpft ist. (mit Material von dpa) / (bsc [3])
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[1] http://docs.dpaq.de/11752-14-15000_documents.pdf
[2] https://www.heise.de/mac-and-i/meldung/iTunes-Monopolklage-Apple-von-Vorwurf-der-Wettbewerbsbehinderung-freigesprochen-2498709.html
[3] mailto:bsc@heise.de
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