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Streit um Apples Milliarden-Steuernachzahlung: EU-Kommission geht in Berufung Update

Apple

(Bild: dpa, Mark Lennihan/AP/dpa)

Der EuGH soll nun klÀren, ob Apple an Irland gut 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen muss. Das EU-Gericht habe Rechtsfehler begangen, so die Kommission.

Der Streit um Apples Steuernachzahlung in Irland in Höhe von 13 Milliarden Euro geht vor das oberste Gericht der EuropĂ€ischen Union. Die EU-Kommission kĂŒndigte gegen das vorausgehende Urteil des EU-Gerichts wie erwartet Berufung an, wie die BrĂŒsseler Behörde am Freitag mitteilte. Die Entscheidung werfe wichtige rechtliche Fragen zur Anwendung der Vorschriften fĂŒr staatliche Beihilfen auf, sagte die zustĂ€ndige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Die sollen nun vom EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) geklĂ€rt werden. Außerdem sei die Kommission der Ansicht, "dass das Gericht in seinem Urteil eine Reihe von Rechtsfehlern begangen hat".

Im Juli hatte das EU-Gericht die Nachforderung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 fĂŒr nichtig erklĂ€rt [1]. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass Apples Steuervereinbarungen in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten. Es war ein schmerzhafter RĂŒckschlag fĂŒr die BrĂŒsseler Behörde und Wettbewerbskommissarin Vestager persönlich.

Vestager erklĂ€rte am Freitag in einer Mitteilung [2]: "FĂŒr die Kommission hat es weiterhin höchste PrioritĂ€t sicherzustellen, dass alle großen und kleinen Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen." Die EU-Staaten seien zwar fĂŒr ihre Steuergesetze zustĂ€ndig. "Wenn die Mitgliedstaaten bestimmten multinationalen Unternehmen Steuervorteile gewĂ€hren, die ihren Konkurrenten nicht zur VerfĂŒgung stehen, beeintrĂ€chtigt dies den fairen Wettbewerb in der EuropĂ€ischen Union unter Verstoß gegen die Vorschriften fĂŒr staatliche Beihilfen", betonte Vestager. Deshalb mĂŒsse die Kommission alle zur VerfĂŒgung stehenden Mittel einsetzen.

Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulÀssige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewÀhrt habe. Irland und Apple wehrten sich dagegen.

Die SchlĂŒsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hĂ€tte versteuert werden mĂŒssen. Der iPhone-Konzern hatte vor dem EU-Gericht betont, dass die ErtrĂ€ge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es auch nicht, das Gericht davon zu ĂŒberzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die fĂŒr andere Unternehmen nicht verfĂŒgbar waren.

[Update 25.9.2020 13:35 Uhr] Apple gab sich zuversichtlich, dass der EuGH das Urteil bestĂ€tigt. "Das Gericht der EU hat die Entscheidung der EuropĂ€ischen Kommission im Juli kategorisch fĂŒr nichtig erklĂ€rt, und die Fakten haben sich seither nicht geĂ€ndert", betonte der iPhone-Konzern. Die Berufung "wird jedoch nichts an den faktischen SchlĂŒssen des Gerichts der EU Ă€ndern, die gezeigt haben, dass wir uns in Irland immer an das Gesetz gehalten haben, so wie wir das ĂŒberall tun, wo wir tĂ€tig sind".

(lbe [3])


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[1] https://www.heise.de/news/EU-Gericht-Keine-milliardenschwere-Steuernahczahlung-fuer-Apple-4844358.html
[2] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_20_1746
[3] mailto:lbe@heise.de