Streit um Google Street View in der Schweiz geht weiter

Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hat angekündigt, vom höchsten Schweizer Gericht klären zu lassen, wie viel das Recht am eigenen Bild noch wert ist. Google hat Schritte dagegen angekündigt.

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Im Streit um Googles Straßenansichtsdienst Street View will der Schweizer Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür vom Bundesgericht klären lassen, wie viel das Recht am eigenen Bild noch wert ist. Das hat er gegenüber dem Schweizer Radio DRS angekündigt. Google hat darauf laut einem Bericht des Tagesanzeigers angekündigt, mit allen möglichen Mitteln dagegen angehen zu wollen.

Google hatte gestern bekannt gegeben, künftig mehr Details über den Fahrplan der Aufnahmewagen in der Schweiz bekannt zu geben. Auch die Verwischungstechnik in Street View werde man bei Gesichtern und Nummernschildern "deutlich verbessern". Diese Verbesserungen würden innerhalb der nächsten Wochen umgesetzt. Die nun von Thür angekündigte Klage würde Google vor dem Hintergrund der Anstrengungen, seine Bedenken aufzunehmen und auszuräumen, "sehr enttäuschen".

Thür meint, es stelle sich die Grundsatzfrage, "ob wir künftig damit rechnen müssen, jederzeit mit erkennbarem Gesicht aufs Netz geschaltet zu werden, wenn wir die Privaträume verlassen." Diese müsse höchstrichterlich geklärt werden, und zwar unabhängig von den Fragen, die sich rund um Googles Street View stellen. Thür erwartet von Google, dass die mündlich gemachten Vorschläge bis Ende der Woche schriftlich eingereicht werden. "Danach werden wir das weitere Vorgehen festlegen", sagte er gegenüber DRS. (anw)