zurück zum Artikel

Streit um Video-Überwachung an öffentlichen Gebäuden

Wolfgang Stieler

An 55 Bundesgebäuden sind 1.477 Videokameras installiert, die nicht durch ein entsprechendes Hinweisschild gegenüber Passanten kenntlich gemacht worden sind.

An 55 Bundesgebäuden in Deutschland sind insgesamt 1.477 Videokameras installiert, die nicht durch ein entsprechendes Hinweisschild gegenüber Passanten kenntlich gemacht worden sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Bundestagsfraktion hervor. "Eine Kennzeichnungspflicht durch gesonderte Hinweisschilder" bestehe nicht, erklärte die Bundesregierung. "Durch die für jedermann sichtbare Anbringung der Videokameras ist die Beobachtung erkennbar."

Die technologiepolitische Sprecherin der PDS, die Abgeordnete Angela Marquardt [1], kritisierte diese Praxis scharf und nannte die Antwort der Bundesregierug eine "Verhöhnung des Bundesdatenschutzgesetzes": § 6b, Absatz 2, des Bundesdatenschutzgesetztes [2] regele eindeutig, dass beim Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum "der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle" durch "geeignete Maßnahmen" erkennbar zu machen seien. Es sei "ein schlechter Witz, dass die zuweilen nur schwer erkennbaren, weil teilweise zehn Meter hoch angebrachten Kameras, der Hinweis auf sich selbst sein sollen und zudem noch angeblich Informationen über die verantwortliche Stelle geben", erklärte Marquardt. (wst [3])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-52772

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.angela-marquardt.de/angela/index.php
[2] http://www.rewi.hu-berlin.de/Datenschutz/DSB/SH/material/recht/bdsg2001/bdsg2001.htm
[3] mailto:wst@technology-review.de