Streit um digitale Gebäudefotos

Der Schleswig-Holsteinische Landtag mißbilligt ausdrücklich die flächendeckende fotografische Gebäudeerfassung für Vermarktungszwecke.

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Von
  • Norbert Luckhardt

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich in einer Entschließung der Kritik von Datenschützern und Eigentümerverbänden angeschlossen und "mißbilligt, daß ... ein privater Verlag für Vermarktungszwecke eine flächendeckende fotografische Gebäudeerfassung durchführt, ohne vorher die Zustimmung der Betroffenen eingeholt zu haben." Seit einigen Monaten schon fahren Kleinbusse des niedersächsischen Tele-Info Verlags durch ganz Deutschland und fotografieren sämtliche Gebäude mit Digitalkameras zum Aufbau eines "City Server" genannten Bildarchives.

Der schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für den Datenschutz hatte bereits im März bedauert, daß "das derzeitige Datenschutzrecht keine direkte Handhabe gibt, um datenschutzrechtlich problematische Praktiken zu unterbinden." Eine Prüfung des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten hatte im Mai zwar bestätigt, daß der City Server personenbezogene Daten behandelt, andererseits aber auch das Bundesdatenschutzgesetz nicht anwendbar ist, weil die personenbezogenen Daten nicht "in oder aus Dateien" verarbeitet werden; insbesondere sei eine automatische Auswertung unmöglich.

Diese unbefriedigende Rechtslage wäre passé, wenn die Europäische Datenschutzrichtlinie endlich in nationales Recht umgesetzt würde. Bis dahin können sich Betroffene Bewohner und Eigentümer nur selbst zur Wehr setzen, indem sie "gegenüber den Betreibern des City Server ihren Widerspruch erklären." Ausführliche Informationen inklusive einem Musterschreiben finden Sie im Internet-Angebot der schleswig-holsteinischen Datenschützer. (nl)