Studierende klagen gegen Googles Apps for Education
US-amerikanische Studierende haben teils keine Wahl: Wer Googles Apps for Education nicht nutzt, kann an manchen Universitäten schlicht nicht studieren. Mit der Registrierung werden die Studierendendaten aber systematisch gesammelt und ausgewertet.
Die in den USA von Google bereitgestellten Apps for Education werden von dem Unternehmen automatisch gescannt und ausgewertet. Gegen diese Ăśberwachung und die damit einhergehenden Datensammlungen wehren sich nun US-amerikanische Studierende und sind vor Gericht gegangen. Google soll mit seinem Vorgehen gegen bundes- und staatenweite Rechte verstoĂźen. Der E-Mail-Dienst Gmail ist einer der Hauptbestandteile der Apps for Education.
Eine Google-Sprecherin bestätigte gegenüber der Zeitschrift Education Week, dass Google die E-Mails von allen Apps der Apps for Education "scannt und indexiert". Dies geschehe unter anderem zu Werbezwecken, auch, wenn Studenten sich während der Registrierung gegen solch eine Erhebung ausgesprochen haben. Laut der Sprecherin seien dies aber "automatisierte Prozesse, die nicht abgeschaltet werden können".
Google-Richtlinien vs. Privacy-Vereinbarungen der Bildungseinrichtungen
In einer Aussage vor dem verhandelnden Gericht legte Google auch dar, dass die Scanpraxis in den Terms of Service, der Privacy Policy, der Gmail Privacy Notice und der Gmail Legal Notice vermerkt sei. Registrierte Nutzer stimmen diesen Regelungen also zu. Wie das Electronic Privacy Information Center (EPIC) in einem Kommentar festhält, verstoßen aber genau diese Google-Richtlinien gegen die "Best-Practices"-Vereinbarungen der US-amerikanischen Bildungseinrichtungen. Auch wird in Frage gestellt, wie die Google-Richtlinien mit dem Family Educational Rights and Privacy Act (FERPA) zu vereinbaren sind.
Education Week legt dar, dass sich zwar zum einen Politiker, Unternehmer und Beamte dafür ausgesprochen haben, dass die Daten von Schülern und Studierenden in dieser Weise nicht ausgewertet werden sollten, einige Experten seien aber zum anderen der Meinung, dass die Vereinbarungen der Bildungseinrichtungen und des FERPA antiquiert seien – schließlich sei der FERPA schon 40 Jahre alt. Der heutige Standard der Datenlese würde damit nicht mehr erfasst.
Problematisch für die Auseinandersetzung ist aber auch, dass führende Universitäten und auch ganze Schulbezirke Googles Apps for Education in ihren Alltag integriert haben und sogar als Computer-Bildungsprogramm nutzen. So bezeichnet etwa der Houstoner Schulbezirk die Integration der Google Apps als Teil seiner "High-profile 1-to-1 computing initiative". Schülerinnen und Schüler sollen so mit der zunehmenden Digitalisierung umgehen lernen.
Klage soll Millionen Google-Nutzern finanzielle Entschädigung bringen
In Kalifornien sind nun neun Kläger aufgetreten, die gegenüber Google auch auf eine finanzielle Entschädigung von Millionen von Google-Nutzern hoffen. Sie wollen auch erreichen, dass Google deutlicher über seine Datenschutzbestimmungen und Terms of Service aufklären muss. Die Kläger wollen erreichen, dass ihre Klagen zu einer Sammelklage zusammengeführt werden.
Unter den Klägern befinden sich unter anderem Studierende, die durch ihre Bildungseinrichtungen zur Nutzung von Google gezwungen werden. Ohne Gmail-Konto ist das Arbeiten an diesen Einrichtungen schlicht nicht möglich. Außerdem habe Google in 2010 eine neue Technik ("Content Onebox") eingeführt, die noch stärker dazu beiträgt, dass über Gmail-Nutzer (Werbe-)Profile angelegt werden. Spätestens seit Einführung dieser Technik solle Betroffenen eine Entschädigung von 100 US-Dollar pro Tag zustehen.
Für einige Mitarbeiter der Universitäten, die mit Google kooperieren, stellen die Praktiken des Konzerns allerdings keine Probleme dar, so lange Google keine aus den Daten generierte Werbung an Studierende und Mitarbeiter schickt. Trotz allem bleibt es aber Fakt, dass Google die gesammelten Daten aus der E-Mailanalyse für das Schalten seiner Werbung auf seinen Webseiten nutzt; also Profit aus den Datensammlungen zieht. In wie weit diese aus den Studierendendaten generierten Werbeprofile über Umwege dann doch die Studierenden treffen, könnte ein Bestandteil der Untersuchungen zu diesen Klagen werden. (kbe)