T-Online-Chef legt sein Gehalt offen

In der Diskussion um die Gehälter von Spitzenmanagern deutscher Unternehmen geht Thomas Holtrop in die Offensive.

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In der Diskussion um die Gehälter von Spitzenmanagern deutscher Unternehmen geht T-Online-Chef Thomas Holtrop in die Offensive. In einem Interview der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung legte Holtrop seine Bezüge offen: "Ich bekomme 700.000 Euro Festgehalt im Jahr und einen variablen Anteil, der von der Zielerreichung abhängt. Erreiche ich alle Ziele zu 100 Prozent, erhalte ich weitere 700 000 Euro", sagte Holtrop. Der Schutz der Daten und der Persönlichkeit sowie Transparenz und Glaubwürdigkeit seien ihm sehr wichtig, betonte der Vorstandsvorsitzende. Er habe für sich entschieden, das Gehalt bekannt zu geben, um für Transparenz zu sorgen.

Zugleich sprach sich der Manager gegen den Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries aus, Top-Gehälter zu begrenzen. "Eine Obergrenze führt nur zu einer Überregulierung und Überbürokratisierung. Damit mindern wir unsere Wettbewerbsfähigkeit", erklärte Holtrop. Auf die Frage, wieviel Aktienoptionen er besitze, sagte er: "Ich besitze 2500 T-Online-Aktien und 235.188 Aktienoptionen. Die Ausübung der Aktienoptionen lohnt sich erst, wenn unser Aktienkurs über 10,35 Euro liegt. Das steht in unserem Geschäftsbericht." Eine Offenlegung von Manager-Bezügen reicht nach Ansicht Holtrops nicht aus, einer Selbstbedienungsmentalität entgegenzuwirken: "Wenn das Fehlverhalten nicht aus dem Inneren des Unternehmens heraus sanktioniert wird, wird die äußere formale Hülle nicht viel ausrichten", sagte er.

Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Michael Rogowski, hat einigen Topmanagern deutscher Unternehmen "Raffgier" vorgeworfen. In einem Interview für die Samstagsausgabe der Berliner Zeitung hatte der BDI-Präsident eingeräumt, dass die Gehälter für Spitzenmanager in einigen Großunternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr teils trotz drastischer Gewinneinbrüche oder sogar Verlusten gestiegen seien. "Solche Fälle hat es in der Tat gegeben", sagte Rogowski. Namen nannte er dabei nicht. Auch wenn es sich nur um Einzelfälle handele, könne er diese nicht gutheißen. (anw)