TV-Werbeausblendung ist legal

Der Anbieter des TV-Werbeausblende-Service "Fernsehfee" hat den Rechtsstreit gegen SAT 1 gewonnen.

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Von
  • Andreas Stiller

Das OLG Frankfurt hat in dem Prozeß zwischen dem Anbieter der so genannten "Fernsehfee" und SAT 1 entschieden, daß das Angebot des TV-Werbeausblende-Service zulässig ist. Nach Ansicht der Richter ist es wettbewerbsrechtlich unbedenklich, Werbeblöcke von den Zuschauern fernzuhalten, da hiermit nur automatisiert wird, was ohnehin ein Großteil der Zuschauer manuell bewerkstelligt. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung führt die Fernsehfee derzeit auf RTL und VOX keine Werbe-Ausblendung durch, doch mit dem OLG-Urteil gegen SAT1 im Rücken dürfte die Koblenzer Firma TC Unterhaltungselektronik AG nun starken Rückenwind im noch anhängigen Rechtsstreit haben.

Die Fernsehfee basiert auf einer Hardware für etwa 300 DM, die über Radioempfang (RDS, u. a. auf Deutschlandfunk) Signale auswertet und damit den Videorecorder ansteuert. Anders als bei der in c´t 13/99 vorgestellten Methode einer automatischen Werbeerkennung sitzt hier ein Schar von Beobachtern vor den überwachten Fernseh-Kanälen und meldet Werbung, aber auch Sex- oder Gewalt-Szenen und eine Vielzahl andere Informationen zum laufenden Programm. Für diesen Service ist eine monatliche Gebühr von derzeit 4 DM zu entrichten. (as)