Tagesschau-App: Gericht legt Gespräche zwischen ARD und Verlegern nahe

Mit einer Klage gehen mehrere Verlage gegen die kostenlose Tagessschau-App vor, weil die ARD nach Ansicht der privatwirtschaftlichen Zeitungsverlage der Presse unzulässig Konkurrenz mache.

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Von
  • Torsten Kleinz

Der lange erwartete gerichtliche Showdown zum Streit um die Tagesschau-App fiel am Donnerstag unspektakulär aus. Die Wettbewerbskammer des Kölner Landgerichts machte den Beteiligten wenig Hoffnung, dass das Gericht den Streit befrieden könne. Die Verhandlung wurde ins kommende Jahr vertagt. Mit der Klage gehen mehrere Verlage gegen die kostenlose Tagessschau-App vor, weil die ARD nach Ansicht der privatwirtschaftlichen Zeitungsverlage der Presse unzulässig Konkurrenz mache.

Der Vorsitzende Richter Dieter Kehl machte keinen Hehl daraus, dass er die Klagebegründung für mangelhaft hielt. Der Hauptantrag der Verlage zielte darauf ab, der ARD textbasierte presseähnliche Beiträge in der App zu untersagen. Da jedoch um die Definition des Begriffs "presseähnlich" zu unterschiedliche juristische Auffassungen existierten, könne das Landgericht keine allgemeinverbindliche Lösung finden, die Klarheit schaffe. "Anschließend könnten wir uns jede Woche wieder hier treffen, um über einen neuen Verfügungsantrag zu beraten", erklärte Kehl. Wegen der Unklarheit sei der Antrag unzulässig.

Den von den Klägern hilfsweise eingereichten Antrag, gegen mehrere beispielhaft benannte Beiträge vom 15. Juni vorzugehen, fand die Kammer ebenfalls nicht überzeugend: Entscheidungen zu den mittlerweile veralteten Beiträgen hätten keine verbindliche Wirkung für künftige Beiträge. Dennoch wollen die Verlage weiter gegen die App vorgehen. Die Einlassung des NDR-Jurstitiars Werner Hahn, dass die Tagesschau-App zunehmend mit audiovisuellen Inhalten bestückt werde und damit die Presseähnlichkeit abnehme, wollte die Gegenseite nicht akzeptieren. "Meine Mandanten verkaufen Text", erklärte der Klagevertreter. Solange die Tagesschau-Redaktion in der App ebenfalls Textbeiträge veröffentliche, sei eine Konkurrenzsituation gegeben. Die Kläger bekräftigen den Entschluss, notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu gehen, um eine gerichtliche Klarstellung zu erhalten, was in der Tagesschau-App publiziert werden darf.

Dieser Klärungsprozess wird jedoch lange dauern. Das Gericht vertagte den Prozess noch bevor neue Anträge eingereicht werden konnten. Der nächste Termin soll erst im kommenden Jahr stattfinden. Die Zeit sollten die Vertreter beider Seiten nutzen, um sich auf eine gemeinsame Lösung zu einigen, appelierte Kehl. "Und das am besten ohne Medienpolitiker", setzte der Richter hinzu. (lbe)