Tauschbörsen-Urteil: Copyrights im Aufwind?

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA zu Tauschbörsen-Software könnte Nebenwirkungen auch in Europa entfalten.

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Der US-amerikanische Supreme Court hat versucht, sich mit dem Urteil im Verfahren der Unterhaltungsindustrie gegen Grokster und StreamCast einer Gratwanderung zu entziehen: Einerseits sollte die Entwicklung einer vielversprechenden Technik nicht gefährdet, andererseits sollten massenhafte Copyright-Verletzungen nicht unterstützt werden. Stattdessen bezogen sich die Richter explizit auf Intentionen der Technologievermarkter. Die niederen Instanzen in Kalifornien müssen jetzt wohl über hohe Schadensersatzforderungen gegen die zwei P2P-Software-Anbieter entscheiden.

Aber wie so häufig bei neuen rechtlichen Entwicklungen in Bezug auf das "Geistige Eigentum" in den USA ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen auch in Europa zu spüren sein werden. Hierzulande steht noch die zweite Stufe der Urheberrechtsreform und die Umsetzung der weitgehenden "Durchsetzungsrichtlinie" für geistige Eigentumsrechte aus. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag fordert bereits seit langem die Einführung allgemeiner Auskunftsansprüche gegen Provider, womit diese der Musik- und Filmindustrie etwa direkt die persönlichen Informationen über ihre Nutzer herausgeben müssten. Das Grokster-Urteil dürfte derlei Bestrebungen nun beflügeln.

Mehr dazu in Telepolis:

Zu dem Urteil des obersten US-Bundesgerichts im Fall Unterhaltungsindustrie vs. Grokster/Streamcast siehe auch: