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Taxi vs. Sammeltaxi: Moia darf in Hamburg doch seine Flotte vergrößern

Andreas Wilkens
Taxi vs. Sammeltaxi: Moia darf in Hamburg doch 500 Fahrzeuge einsetzen

Per App rufen Mitfahrwillige ein Moia-Fahrzeug, das sie daraufhin einsammelt und wegbringt.

(Bild: moia.io)

Der Ridesharing-Dienst Moia hat sich vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg in einem Eilverfahren gegen einen Taxiunternehmer durchgesetzt.

Der Sammeltaxi-Dienst Moia darf nun doch wie geplant in Hamburg vorläufig seine Flotte ausbauen. Das Oberverwaltungsgericht der Stadt lehnte anders als die Vorinstanz einen Eilantrag eines Taxiunternehmers ab. Dieser hatte sich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Moia erteilte Genehmigung gewandt, vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2022 bis zu 1000 Fahrzeuge in Hamburg einzusetzen.

Im April hatte das Verwaltungsgericht auf den Eilantrag hin entschieden [1], dass Moia bis zur rechtlichen Klärung eines Widerspruchs gegen die Betriebsgenehmigung in Hamburg zunächst nur 200 Fahrzeuge einsetzen darf. Das Oberverwaltungsgericht meinte nun laut Mitteilung [2], Moia könne mit der für die Erprobung erteilten Genehmigung "den Antragsteller nicht in eigenen Rechten verletzen". Bei der Erteilung einer Erprobungsgenehmigung seien zwar die öffentlichen Verkehrsinteressen zu berücksichtigen, der Taxiunternehmer könne aber nicht "quasi als Sachwalter öffentlicher Verkehrsinteressen gerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen".

Das persönliche Interesse des Antragstellers auf Schutz vor Konkurrenz und die von Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützte Berufsfreiheit befugten den Antragsteller nicht, gerichtlich gegen eine Erprobungsgenehmigung vorzugehen, entschied das Gericht weiter. Die Berufsfreiheit gewähre grundsätzlich keinen Schutz vor Konkurrenz. Es lägen auch keine Voraussetzungen vor, unter denen ausnahmsweise anderes gelten könne. Der Taxiunternehmer habe ebenso nicht dargelegt, dass sich seine wirtschaftliche Position unzumutbar verschlechtert habe, seit Moia in den Markt eintrat, oder sich in Zukunft unzumutbar verschlechtern werde.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar, das Eilverfahren ist damit abgeschlossen. Beim Verwaltungsgericht Hamburg ist weiterhin die Klage des Antragstellers gegen die Moia erteilte Genehmigung anhängig, über die noch entschieden wird.

Moia war Mitte April dieses Jahres in Hamburg in den Mobilitätsmarkt eingestiegen [3]. In der Hansestadt sind zunächst 100 elektrisch angetriebene Kleinbusse unterwegs. Die zu dem Dienst gehörende App teilt einem Fahrgast neben dem Fahrpreis den nächstgelegenen Haltepunkt für das sechssitzige Sammeltaxi mit, der höchstens 150 Meter vom Buchungsort entfernt sein soll. Während der Fahrt können andere Passagiere aus- und zusteigen, die eine ähnliche Strecke zurücklegen wollen. Der Fahrpreis soll im Durchschnitt bei sechs bis sieben Euro je Fahrt liegen. (anw [4])


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https://www.heise.de/-4462587

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Gericht-beschraenkt-Hamburger-Moia-Flotte-auf-200-Fahrzeuge-4407189.html
[2] https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/12751346/pressemitteilung/
[3] https://www.heise.de/news/VW-Fahrdienst-Moia-in-Hamburg-gestartet-4399762.html
[4] mailto:anw@heise.de