Krankschreibung per Telefon: Warum es für eine Fortsetzung schlecht aussieht

Während der Coronakrise war es Patienten möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Verschiedene Parteien fordern ein Fortbestehen dieser Möglichkeit.

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(Bild: Vladimir Sukhachev/Shutterstock.com)

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Während der Coronakrise war es möglich, sich bei Erkältungen telefonisch von seinem behandelnden Arzt krankschreiben zu lassen. Nachdem diese Regelung Ende März auslief, sprachen sich unter anderem Kassenärztliche Vereinigungen und Hausärzteverbände dafür aus, die telefonische Krankschreibung weiterhin zu ermöglichen. Doch bisher wurde kein dafür nötiger Antrag gestellt.

Erst kürzlich hatte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB), Christian Pfeiffer, die Verantwortlichen beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten – aufgefordert, das Ende der Telefon-AU zu überdenken. Damit sollten Patienten, die den Ärzten bereits bekannt sind, weiterhin die Möglichkeit haben, sich telefonisch krankschreiben zu lassen.

Laut einer Sprecherin des G-BA sei jedoch bisher kein Antrag dazu eingegangen. Diesen hätte beispielsweise die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellen können. Ohne den Antrag könne der Bundesausschuss nicht tätig werden und einen Beschluss fassen. Auf Nachfrage teilte die KBV heise online mit, dass sie "gerne die Ausweitung der telefonischen AU zumindest auf bekannte Patienten vereinbart" hätte.

Vor wenigen Monaten war sie allerdings noch anderer Auffassung: Die KBV hatte sich Mitte Dezember 2022 dagegen ausgesprochen, die telefonische Krankschreibung in die Regelversorgung zu überführen. Dies "wäre in den Arztpraxen mit hohen (bürokratischen) Aufwänden verbunden und ist nicht umsetzbar", geht aus der Begründung des damaligen Beschlusses hervor (PDF). Damals hatte sich die Bundesärztekammer unter anderem für eine dauerhafte Möglichkeit für die Telefon-AU eingesetzt.

Der ebenfalls antragsberechtigte Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen lehnte es auch ab, diese Coronamaßnahme zu verlängern. Patienten können sich jedoch weiterhin nach einer Videosprechstunde krankschreiben lassen.

Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte laut Pfeiffer "dringend in die Regelversorgung übernommen werden". Sie stelle eine enorme Arbeitserleichterung für die Praxen und Patienten dar. "Insbesondere bei Infekten und leichten Erkrankungen ist die Telefon-AU sehr nützlich. So wird das Risiko von Ansteckungen im Wartezimmer gesenkt und die Patientinnen und Patienten müssen keine Auto- oder Busfahrt in die nächstgelegene Praxis auf sich nehmen, nur um eine Krankschreibung zu erhalten. Die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen, die ohnehin schon mit Bürokratie überlastet sind, haben mehr Zeit für ihre sonstigen, häufig chronisch kranken Patienten, weil beispielsweise die kurzfristige Terminkoordination von Infektpatienten wegfällt", erklärt Pfeiffer.

Laut dem G-BA-Vorsitzenden Josef Hecken, behalte man die Risikobewertung durch das Robert Koch-Institut im Blick. Bei Bedarf könne die Corona-Sonderregelung wieder aktiviert werden.

(mack)