Telefonische Krankschreibung entfällt – Videosprechstunde bleibt Alternative
Seit heute können sich Patienten bei Atemwegsinfektionen nur noch über einen Besuch in der Arztpraxis oder nach einer Online-Sprechstunde krankschreiben lassen.
Ab heute ist es Patientinnen und Patienten nicht mehr möglich, sich bei leichten Atemwegsinfektionen telefonisch krankschreiben zu lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte diese Regelung eingeführt, um Corona-bedingte Infektionsketten zu vermeiden. Wer krank ist, muss ab heute entweder in die Arztpraxis gehen oder eine Videosprechstunde mit einem Arzt in Anspruch nehmen.
Die Videosprechstunde wurde bereits in die Regelversorgung überführt. Diese konnten Ärzte und Psychotherapeuten während der Coronakrise unbegrenzt anbieten. Aktuell dürfen sie inzwischen 30 Prozent ihrer Sprechstunden als Online-Sprechstunden abrechnen – vor Corona lag dieser Anteil bei 20 Prozent. Grund für die Anhebung ist das im Juni 2021 auf den Weg gebrachte "Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege" (DVPMG). Eine Entscheidung über eine Neuregelung für einen höheren Anteil an Videosprechstunden für Psychotherapeuten steht nach Angaben der KBV noch aus.
Fernbehandlungsverbot 2018 gekippt
2018 hatte der Deutsche Ärztetag im Mai 2018 mit großer Mehrheit gegen das Fernbehandlungsverbot gestimmt und der Videosprechstunde damit den Weg geebnet. Patienten dürfen sich inzwischen auch ohne vorherigen Erstkontakt von einem ihnen unbekannten Arzt oder einer Ärztin krankschreiben lassen. Während der Coronakrise eingeführte Heilmittelbehandlungen wie Krankengymnastik oder Atemtherapien gehören neuerdings ebenfalls zur Regelversorgung.
(mack)