Telekom-Prozess: Vergleich mit Aktionären nach mehr als 20 Jahren
Beim dritten Börsengang der Telekom haben tausende Anleger zugeschlagen – und fühlten sich nach Kursverlusten geprellt. Nun liegt ein Vergleich auf dem Tisch.
Im Anlegerschutzprozess um den sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG im Jahr 2000 zeichnet sich ein Vergleich ab. Auf dem Tisch liegt ein Vorschlag, der sowohl vom Musterkläger und weiteren Anlegerschutz-Kanzleien sowie der beklagten Deutschen Telekom AG, der Bundesrepublik Deutschland und der Staatsbank KfW unterstützt wird. Das teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Montag mit. Der Vorschlag soll am Dienstag kommender Woche (23. November) zwischen den Streitparteien öffentlich erörtert werden.
Hinter dem Musterverfahren stehen rund 16.000 Kleinaktionäre, die seit dem Jahr 2004 Schadenersatz für ihre erlittenen Kursverluste in Höhe von rund 80 Millionen Euro verlangen. Die Aktien waren im Juni 2000 zu einem Startkurs von 66,50 Euro in den Markt gekommen. Das Allzeithoch von 103,50 Euro lag damals schon mehrere Monate zurück. Heute notiert das Papier bei etwa 17 Euro und damit nicht allzu weit entfernt vom ursprünglichen Ausgabepreis 1996, also 28,50 D-Mark (14,57 Euro).
Erstattung unter Bedingungen
Laut dem noch nicht beschlossenen Vergleichsvorschlag sollen diejenigen Anleger den Kaufpreis erstattet bekommen, die zwischen dem 27. Mai und 19. Dezember 2000 gekauft und zudem stets ihre Rechtsansprüche aufrechterhalten haben. Abgezogen würden zwischenzeitlich gezahlte Dividenden und der heutige Kurswert, da die Wertpapiere bei den Käufern bleiben sollen. Zu den möglichen Kosten wollte sich die Telekom am Montag nicht äußern.
Seit den ersten Klagen aus dem Jahr 2001 und dem ersten Prozess am Landgericht Frankfurt im Jahr 2004 hat die Justiz die Angelegenheit nicht abschließend geklärt. Die rund 12.000 Klagen der 16.000 Anleger wurden zu einem Kapitalanlegermusterverfahren zusammengefasst, wobei der ausgewählte Musterkläger inzwischen gestorben ist. Bereits zwei Mal hat der Bundesgerichtshof Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt in Teilen aufgehoben, sodass nun eigentlich ein dritter Prozess am OLG ansteht. Sollte es zu dem angestrebten Vergleich kommen, soll dieser jedem einzelnen Kläger bis zum 30. Juni 2022 angeboten werden.
(vbr)