Terrorfinanzierung: EU-Kommission will virtuelle Währungen überwachen

Umtausch-Plattformen für virtuelle Zahlungssysteme wie Bitcoin und Anbieter elektronischer Geldbörsen sollen die Identität ihrer Kunden zentral speichern, schlägt die EU-Kommission vor. Anonyme Prepaid-Karten sollen maximal mit 150 Euro aufladbar sein.

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Bitcoin

(Bild: dpa, Jens Kalaene/)

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Die EU-Kommission hat am Dienstag erste Schritte eingeschlagen, um ihren Aktionsplan vom Februar umsetzen, mit dem sie die Terrorismusfinanzierung schärfer bekämpfen will. Zudem leitet die Kommission Konsequenzen aus den Enthüllungen der Panama Papers ein und will darin enthüllte Methoden zur Steuerhinterziehung erschweren.

Mit einem Entwurf zur erneuten Reform der Geldwäscherichtlinie sollen erstmals auch Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple sowie elektronische Geldbörsen in deren Rechtsrahmen fallen. Die betroffenen Anbieter müssten künftig ihre Kunden also im Zuge üblicher Sorgfaltspflichten für Finanzhäuser kontrollieren, wenn es nach der Kommission geht.

Konkret sollen sie die Identität der Nutzer sowie deren Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank speichern und "Selbstdeklarierungsformulare" für den Einsatz der Zahlungssysteme bereithalten, heißt es in dem Papier. Erklärtes Ziel der Kommission ist es damit, "der Anonymität solcher Transaktionen ein Ende zu setzen". Dass Terroristen virtuelle Währungen nutzen, ist bislang nicht nachgewiesen; in den Untergrund-Marktplätzen des sogenannten Darknets sind Kryptowährungen wie der Bitcoin aber vorherrschend.

Anonyme Zahlungen über Guthabenkarten will die Brüsseler Institution einschränken und dafür die Schwellenbeträge, für die keine Identitätsangabe nötig ist, von 250 auf 150 Euro senken. Dazu kommen sollen auch hier "strengere Anforderungen an die Überprüfung der Kunden". Zu berücksichtigen sei dabei aber, dass gerade finanzschwache Personen oft Prepaid-Karten verwendeten. Deutschland verschärfte die Regeln schon 2011. Dabei entfällt die allgemeine Identifizierungspflicht derzeit nur noch bei Käufern von Prepaid-Produkten im Wert von bis zu 100 Euro.

Den Zugang der zentralen Meldestellen im Finanzwesen zu Informationen möchte die Kommission im Einklang mit den jüngsten internationalen OECD-Standards erweitern. Sie sollen auf Daten in zentralisierten Registern für Bank- und Zahlungskonten sowie in elektronischen IT-Systemen zugreifen dürfen, die Mitgliedstaaten zur Identifizierung der Inhaber einrichten müssen. Ferner will Brüssel, dass Finanzströme in Höchstrisikoländer strenger überwacht werden.

Im Kampf gegen Steuervermeidung setzt die Kommission auf öffentliche Register wirtschaftlicher Eigentümer von Briefkastenfirmen und unternehmensartigen Treuhandgesellschaften. Zugänglich gemacht werden sollen diese Datenbanken der Mitgliedsstaaten gegenüber allen, "die ein berechtigtes Interesse darlegen können". Die nationalen Register können dem Vorschlag nach auch untereinander vernetzt werden. Neue und bestehende Konten sollen zudem generell stärker im Blick behalten werden.

Derzeit nutzten Kriminelle und Terroristen "komplexe Strukturen" des Finanz- und Steuersystems, um ihre Tätigkeiten zu verschleiern, begründete Justizkommissarin Věra Jourová das Vorhaben. Die Kommission habe angesichts der Leaks auch einen "allgemeinen Text zum besseren Schutz von Whistleblower eingefügt", ein integrierter Ansatz dazu brauche aber noch eine Weile.

Finanzkommissar Pierre Moscovici sprach von einem "wichtigen Schritt für mehr Steuertransparenz". Die Europäer forderten dies spätestens nach den Panama Papers. Betrüger sollten sich nicht länger hinter Offshore-Firmen verstecken, Anwaltskanzleien dies nicht erleichterten können. Für weitere Maßnahmen kündigte der Franzose aber zunächst nur eine baldige öffentliche Konsultation an. Linke und Grüne monierten, dass die wahren Eigentümer von Finanztreuhändern weiter nicht ermittelt werden müssten und Sanktionen für Berater fehlten, die Finanzkriminalität oder Steuervermeidung deckten. (mho)