Trotz Klage: Tarantino will Pulp-Fiction-NFTs im Januar versteigern

Eine Klage des Filmstudios Miramax hält Quentin Tarantino nicht davon ab, NFTs mit Inhalten zu seinem Kultfilm Pulp Fiction zur Auktion zu stellen.

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(Bild: HollyHarry/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Trotz einer Klage des US-Filmstudios Miramax will Regisseur Quentin Tarantino im Januar nicht-fungible Tokens (NFTs) auf Inhalte zu seinem Film "Pulp Fiction" versteigern. Wer die NFTs kauft, soll damit exklusiven Zugang zu Bildern von Kapiteln der handgeschriebenen Drehbuchfassung Tarantinos erhalten, die mit Audiokommentaren ergänzt sind.

Zwischen dem 17. Januar und 31. Januar sollen insgesamt sieben solcher NFTs unter den Hammer kommen, ab dem 10. Januar kann man sich für die Auktionen registrieren. Interessierte sollten für Gebote die Kryptowährung Ether oder ERC-20 kompatible Stablecoins besitzen und die als Browser-Addon verfügbare Wallet Metamask installiert haben. Auch wenn die Auktion mit Ethereum abgewickelt wird, sollen die Tokens selber über die Blockchain-Plattform Secret Network erzeugt werden.

Ursprünglich sollten bereits im vergangenen Dezember Pulp-Fiction-NFTs versteigert werden. Miramax hatte jedoch zuvor im November gegen Tarantino Klage eingereicht. Das Filmstudio behauptet, dass Tarantino "so gut wie alle Rechte" an dem Film aus dem Jahr 1994 an Miramax abgetreten habe und er mit der Versteigerung seine Vertragspflichten verletze. Das Studio fürchtet wohl auch, dass die Auktion mit eigenen Plänen für NFT-Versteigerungen kollidieren könnte.

Berichten nach kommen mit den aktuellen Auktionen auch weniger Inhalte auf den Tisch, als ursprünglich geplant war. Der Kryptowährungs-Fachdienst Decrypt schreibt, dass Tarantino mit Miramax 1993 jedoch Rechte vereinbart habe, Reproduktionen seines Drehbuchs zu vermarkten. Deshalb sähen sich seine Anwälte mit der Auktionsgestaltung rechtlich auf der sicheren Seite. Miramax bestreite jedoch, dass die damalige Vereinbarung auch NFTs erlaube. Ende Februar soll eine erste gerichtliche Anhörung in dem Streitfall stattfinden. Guy Zyskind, Chef der Secret Networks, erklärte aber gegenüber Decrypt, dass man nicht den Verlauf des Rechtsstreits abwarten wolle.

NFTs sind eine Kryptowährungs-Technik, die seit vergangenem Jahr vor allem in der Kunstwelt, inzwischen aber auch in der Gamesbranche einen anhaltenden Hype erlebt. Die nicht-fungiblen Tokens in der Blockchain enthalten meist einige Metadaten sowie eine eindeutige ID und werden als eine Art Besitzurkunde für ein digitales Original gehandelt. So kann digitalen Inhalten ein eindeutiger Besitzer oder eine eindeutige Besitzerin zugeordnet werden.

An der Kopierbarkeit solcher Inhalte ändert so ein NFT in einer Blockchain prinzipiell nichts. Allerdings kann das NFT auch als Zugangsbeschränkung verwendet werden, so dass zum Beispiel nur die Besitzerin oder der Besitzer die zugeordneten Inhalte von einer Plattform abrufen kann. Secret Network wirbt damit, dass die über seine Blockchain erzeugten NFTs sowohl die Privathaltung von Metadaten als auch Zugangsbeschränkungen ermöglichen. Bei den Tarantino-NFTs soll dann nur die Inhaberin oder der Inhaber auf die verschlüsselten Inhalte zugreifen können, die zum NFT gehören, verspricht der Anbieter.

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(axk)