Tür zu für Gator-Spyware

Der Spyware-Hersteller Gator muss die Webseiten einiger US-Verlage vorerst mit Popup-Werbung verschonen.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Der Spyware-Hersteller Gator muss die Webseiten einiger US-Verlage vorerst mit Popup-Werbung verschonen. Erst vor zwei Wochen hatten zehn Website-Betreiber, darunter die New York Times, die Washington Post sowie der Wirtschaftsdienst Dow Jones den Anzeigenvermittler wegen Verletzung ihres Urheberrechts verklagt. Sie hatten geltend gemacht, der Betreiber des Anzeigennetzwerks GAIN verhalte sich wie ein "Parasit im Web, der von ihrer harten Arbeit und ihren Investments schmarotzt".

Am vergangenen Freitag hat Richter Claude Hilton im US-Bundesstaat Virginia dem Antrag auf ein Gerichtsverfahren stattgegeben und will dafür sorgen, dass der Fall noch vor Jahresende vor einem Bundesgericht zur Verhandlung kommt. Bis dahin hat er dem Werbevermarkter per einstweiliger Verfügung untersagt, Seiten von den 16 Websites der Kläger mit Popup-Reklame zu verdecken. Andere Websites sind von der Entscheidung bislang nicht betroffen.

Die Anwälte der Kläger frohlocken bereits, der Richter habe ihre Argumentation angenommen und die Geschworenen würden das im Verfahren ebenso tun. Das beklagte Unternehmen versprach, es werde sich an die Verfügung halten, erbat aber ein beschleunigtes Verfahren.

Gator-Chef Jeff McFadden kommentierte darüber hinaus, "kein Gericht werde ein Urteil gegen die Freiheit der Verbraucher aussprechen, selbst zu entscheiden, was auf ihren Bildschirmen angezeigt wird". Derlei attackiere das Recht der Konsumenten auf Benutzung Hunderter von Programmen, die ihre Surfsessions mit separaten Fenstern begleiten. McFadden meint damit offenbar die Reklamefenster, welche die Anwender Gator-gesponsorter Software mehr oder weniger wissentlich in Kauf nehmen, wenn sie die Gastgeber-Programme des GAIN-Trojaners installieren. In diesem Licht verkommt freilich das zitierte Verbraucher-Recht auf Selbstbestimmung zum Freibrief für Werbungs-Lawinen -- auch dann, wenn diese überhaupt nicht zur Finanzierung der abgedeckten Inhalte beitragen. (hps)