US-Filmindustrie verklagt Rentner auf 600.000 US-Dollar Schadensersatz

Ein 67 Jahre alter US-Bürger soll für den Download illegaler Filmkopien seines Enkels geradestehen.

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Die US-amerikanische Filmindustrie zieht einen 67-Jährigen dafür zur Verantwortung, dass sich sein Enkel über den Computer seines Großvaters unerlaubt zum Download angebotene Filme besorgt hat. Der Verband der Filmstudios Motion Picture Association of America (MPAA) verlangt 600.000 US-Dollar Schadensersatz von dem Rentner, berichtet der Milwaukee Journal Sentinel, der in dem Heimatbundesstaat des Beschuldigten erscheint. Der Vorwurf lautet, sein 13 Jahre alter Enkel habe im Dezember 2004 die vier Filme The Incredibles, I, Robot, The Grudge und The Forgotten aus der Tauschbörse iMesh geholt.

Der Beklagte sagte laut Bericht, er schaue keine Filme. Sein Enkel habe sich die Filme aus Neugierde besorgt. Dessen Familie besitze bereits drei der vier Filme auf DVD und der Enkel habe die Dateien sofort nach dem Download gelöscht. Auf ein Einigungsangebot der Filmindustrie, das ihn 4000 US-Dollar gekostet hätte, ist er nicht eingegangen, da er nicht so viel Geld besitze.

Angesprochen auf die negative Publicity, die dieser Fall auslösen würde, sagte die MPAA-Sprecherin Kori Bernards, es gehe ihr nicht um Sympathien, sondern darum, dass die Menschen die Konsequenzen ihres Handelns begreifen. Schließlich seien die Filme, die der Enkel des Beschuldigten heruntergeladen hatte, dadurch für tausende andere Tauschbörsenteilnehmer verfügbar gewesen. Die Filesharer seien aber nicht anonym, soll auch dieser Fall verdeutlichen. Die illegale Verbreitung verursache der Filmindustrie jährlich 5,4 Milliarden US-Dollar Schaden.

Die MPAA geht seit 2004 verstärkt gegen Tauschbörsen vor und nahm dabei bisher insbesondere BitTorrent ins Visier. Aufgrund der durch Einigung mit einigen BitTorrent-Website-Betreibern gewonnenen Nutzerdaten verklagte die MPAA im August knapp 300 Filesharing-Nutzer. Fred von Lohmann, Rechtsanwalt der Electronic Frontier Foundation, sieht in der jetzt bekannt gewordenen Klage einen Teil der Taktik der MPAA. Es würden absichtlich nicht nur jene verklagt, denen nachgewiesen werden kann, dass sie mehrere hundert Downloads getätigt haben. (anw)