Menschliche Beteiligung nötig: Kein US-Copyright für KI-generiertes Kunstwerk

Während KI-Technik an immer mehr Stellen eingesetzt wird, bestätigt ein US-Gericht erneut, dass damit erstellte Kunst keinen Urheberrechtsschutz genießt.

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Roboter mit Pinsel vor Leinwand, der Betrachter anguckt

(Bild: Stock-Asso/Shutterstock.com)

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Ein von einer KI-Technik generiertes Kunstwerk fällt in den USA nicht unter die Copyright-Regeln und kann nicht urheberrechtlich geschützt werden. Das hat eine Bundesbezirksrichterin bestätigt und dem Informatiker Stephen Thaler damit eine weitere juristische Niederlage beschert. Der hatte erfolglos versucht, ein von seiner KI "Creativity Machine" generiertes Bild beim Copyright Office registrieren zu lassen und daraufhin entschieden, juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen. Das Bundesbezirksgericht für Washington D.C. hat aber jetzt bestätigt, dass die "Urheberschaft durch einen Menschen wesentlicher Bestandteil eines gültigen Urheberrechtsanspruchs ist". Für den Hype um KI dürfte das ein weiterer Dämpfer sein.

Thaler hat das Werk mit dem Titel "A Recent Entrance to Paradise" im November 2018 zur Registrierung bei der Urheberrechtsbehörde eingereicht und erklärt, dass es "autonom von einem auf einer Maschine ausgeführten Algorithmus erstellt" worden sei. Das Copyright Office lehnte das ab. Dabei berief sich die Behörde auf Thalers Erklärung, dass das Werk "ohne jeglichen kreativen Beitrag eines Menschen" entstanden sei. Das US-Urheberrecht erlaube den Copyright-Schutz aber ausschließlich für "Früchte intellektueller Arbeit", die "ihre Basis in den kreativen Kräften des menschlichen Geistes" hätten. Dem stimmte Bundesrichterin Beryl Howell zu und erklärte, dass Thaler auf keinen Fall habe verweisen können, bei dem das Werk eines Nichtmenschen urheberrechtlich geschützt wurde.

Für Thaler ist die Entscheidung eine weitere juristische Niederlage. Seit Jahren versucht er nicht nur, das KI-Kunstwerk urheberrechtlich schützen zu lassen. Beim Versuch, in den USA Patente für Erfindungen seiner KI zu erhalten, war er im Frühjahr schließlich vor dem Supreme Court gescheitert. Auch dabei war das entscheidende Gegenargument, dass Erfinder in den Vereinigten Staaten Menschen sein müssen. International fällt seine Bilanz hier aber gemischt aus. In Australien wurde ihm bestätigt, dass eine KI-grundsätzlich als Erfinder anerkannt werden kann. Südafrika wiederum hat als erstes Land weltweit ein Patent ausgestellt, in dem Thalers Technik als Schöpfer und Thaler als Rechteinhaber ausgewiesen wird.

Das jüngste Urteil aus Washington D.C. bringt der Hollywood Reporter nun im Kontext der Auseinandersetzungen rund um KI, die unter anderem auch zu den weiter anhaltenden Streiks in Hollywood geführt haben. Wenn komplett KI-generierte Inhalte weiterhin nicht urheberrechtlich geschützt werden können, könnte das für Vorsicht beim Einsatz der Technik führen. Gleichzeitig verweisen die Verantwortlichen für den Einsatz von KI schon jetzt immer wieder darauf, dass es sich um ein zusätzliches Werkzeug handelt und Menschen an der Erschaffung neuer Werke beteiligt bleiben. Thaler dagegen hat explizit darauf bestanden, dass kein Mensch an der Erschaffung beteiligt gewesen sein.

(mho)