US-Gericht hebt Verwarnung wegen Fahrens mit Google Glass auf

Eine Autofahrerin, die einen Strafzettel wegen Fahrens mit Google Glass in Kalifornien kassiert hatte, ist aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Offen bleibt die Frage, ob das Tragen von Datenbrillen am Steuer erlaubt ist.

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Von
  • Robert Höwelkröger

Ein US-Gericht hat eine Autofahrerin, die wegen Fahrens mit der Datenbrille Google Glass verwarnt worden war, freigesprochen. Das Verkehrsgericht in San Diego schaffte laut einem Bericht der Los Angeles Times aber keine Klarheit in der grundsätzlichen Frage, inwieweit das Tragen von Datenbrillen am Steuer überhaupt erlaubt ist.

Der Freispruch erfolgte aus Mangel an Beweisen. Nach Ansicht des Gerichts konnte die Polizeibehörde California Highway Patrol nicht einwandfrei belegen, dass die Brille während der Fahrt auch wirklich eingeschaltet war. Es war der erste Rechtsstreit im Zusammenhang mit einer Datenbrille.

Im vergangenen Jahr hatte die Highway Patrol die 44-jährige Autofahrerin wegen Geschwindigkeitsübertretung gestoppt und wegen des Tragens der Datenbrille verwarnt. Der Polizist zog dabei den Abschnitt 27602 der kalifornischen Straßenverkehrsordnung heran, der Betrieb von Video-, Fernseh- oder anderen Monitoren im Sichtfeld des Fahrers während der Fahrt untersagt.

Auch in Großbritannien ist das Tragen von Datenbrillen beim Auto- oder Motorradfahren verboten. In Deutschland ist die Rechtslage noch nicht klar. Laut Straßenverkehrsordnung ist ein Fahrzeugführer hierzulande dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werden. Das Ausmaß der Beeinträchtigung durch Google Glass, die ein Auge jedenfalls teilweise überdecke, sei noch nicht bekannt und müsse noch bewertet werden, meint dazu das Bundesverkehrsministerium. (roh)