US-Gericht setzt Veröffentlichungsfrist für Dokumente zum NSA-Bespitzelungsprogramm

Bis zum 8. März muss das Justizministerium Dokumente zu dem von George W. Bush verordneten Abhörprogramm offenlegen.

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Das US-amerikanische Justizministerium muss bis zum 8. März Unterlagen über die vom Geheimdienst National Security Agency (NSA) durchgeführten, aber nicht von zuständigen Instanzen genehmigten Abhöraktionen vorlegen. Falls das Ministerium die Unterlagen nicht beibringen kann, muss es die gesetzlichen Grundlagen dafür darlegen. Das hat der Bundesrichter Henry Kennedy entschieden. Diesen hatten die Bürgerrechtler vom Electronic Privacy Information Center (EPIC) im Rahmen einer Klage nach dem Freedom of Information Act angerufen (PDF-Datei).

Der Richter ist der Meinung, die von US-Präsident George W. Bush als "willkommen" angesehene Debatte über die von ihm angeordneten Abhöraktionen könne nur stattfinden, wenn das Justizministerium die Informationen bereitstelle. Das EPIC hatte sich im Dezember kurz nach dem Bericht in der New York Times über das NSA-Bespitzelungsprogramm an das Justizministerium gewandt, um mehr Informationen zu bekommen. Das Ministerium hatte die Offenlegung der gewünschten Informationen zugesagt. Da sich aber das Ministerium nicht auf einen Termin festlegen wollte, ging das EPIC vor Gericht.

US-Bürgerrechtler sind wegen der Bespitzelung von Bürgern auch anderweitig aktiv geworden. Die American Civil Liberties Union (ACLU) will vor Gericht erreichen, dass die NSA künftig die aufgedeckten Abhöraktionen unterlassen muss. Die Electronic Frontier Foundation setzt den Hebel bei den Unternehmen an, ohne deren Mithilfe ihrer Meinung nach die Bespitzelung nicht möglich gewesen sei, und hat den Telefonriesen AT&T unter anderem wegen Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen verklagt. (anw)