US-Jury stuft Cheats als Urheberrechtsverletzung ein

Cheats in "Destiny 2" verletzen das Urheberrecht, hat eine US-Jury entschieden. Auch der EuGH beschäftigt sich mit dieser Frage.

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Screenshot aus "Destiny 2"

Cheat-Tools für "Destiny 2" stellen laut einer US-Jury eine Urheberrechtsverletzung dar.

(Bild: Bungie)

Lesezeit: 3 Min.

Videospiel-Cheats können nach Ansicht einer US-Jury das Urheberrecht des Entwicklers verletzen. Das haben Jury-Mitglieder in Seattle im Fall einer Klage von Sony-Tochter Bungie gegen den Cheat-Anbieter Aimjunkies entschieden. Der Anbieter muss Sony demnach 63.000 US-Dollar Schadensersatz zahlen.

Die Aimjunkies-Mutter Phoenix Digital will gegen das Urteil vorgehen, berichtet der Spielejournalist Stephen Totilo. Wichtiger als die Schadensersatzsumme dürfte allen Beteiligten das Urteil der Jury sein: Laut Totilo ist es das erste Mal, dass ein Jury-Gericht über Videospiel-Cheats befunden hat.

Sony-Tochter Bungie hatte bereits 2021 Klage gegen das Unternehmen Phoenix Digital eingereicht, dessen Webseite Aimjunkies unter anderem Tools anbietet, mit denen sich Spieler in "Destiny 2" einen Vorteil verschaffen können. Oftmals knicken die Anbieter von Cheats ein und einigen sich etwa auf Ausgleichszahlungen, bevor ein Prozess zu Ende geführt wird. In diesem Fall hat sich Phoenix Digital aber dazu entschieden, den Prozess auszufechten.

Ob Cheats eine Urheberrechtsverletzung darstellen, ist auch eine Frage für den EuGH: Eine Klage von Konsolenhersteller Sony landete im Februar 2023 auf Anfrage des Bundesgerichtshofs beim Europäischen Gerichtshof, der nun den Sachverhalt in der EU klären soll. In diesem Fall geht es um Cheat-Hardware für Playstations längst eingestellte Mobilkonsole PSP: Die Tools "Action Replay PSP" und "Tilt FX" werden in Sonys Mobilkonsole gesteckt und können über eigene Menüs von den Entwicklern nicht vorgesehene Befehle in Videospielen aktivieren.

Im Kern der Diskussion in Deutschland steht Paragraf 69c Nr. 2 des Urheberrechtsgesetzes. Er legt fest, dass "die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms" eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Auch das EU-Recht kennt den Begriff der Umarbeitung.

Gerichte in Deutschland hatten zuvor unterschiedlich entschieden: Das Landgericht Hamburg stimmte Sony 2012 mit einer breiten Auslegung des Begriffs der Umarbeitung zu. Das OLG Hamburg sah in zweiter Instanz dagegen keine Umarbeitung von Videospielen durch die Cheat-Werkzeuge.

Cheats stellen für Anbieter von Online-Spielen ein großes Risiko dar: Weil Schummler anderen Spielern den Spaß verderben, können sie den finanziellen Erfolg von Mehrspieler-Titeln gefährden. Firmen wie Sony und Activision lassen sich daher immer wieder neue Wege einfallen, wie sie Cheatern ein Bein stellen können – nicht nur juristisch, sondern auch durch technische Maßnahmen. Das kostet Geld und Entwicklungszeit.

Wie wichtig er Kampf gegen Cheater für die Betreiber von kompetitiven Mehrspieler-Titeln ist, zeigt der Fall von "The Cycle". Der Online-Shooter des deutschen Studios Yager hat nach erfolgreichem Start rasant Spieler verloren, weil es schlicht zu viele Cheater gegeben haben soll. Davon konnte sich "The Cycle" nie erholen.

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(dahe)