US-Krypto-Exporte: Der zweite Anlauf (Update)

Die Clinton-Regierung hat ihren lang erwarteten Entwurf zur Neuregelung des Exports von Verschlüsselungsprogrammen veröffentlicht.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Clinton-Regierung hat ihren lang erwarteten zweiten Entwurf zum Kryptographie-Export veröffentlicht. Die neue Regelung wurde nötig, weil der im November erschienene erste Entwurf von der US-amerikanischen Software-Industrie heftig kritisiert wurde.

Überraschenderweise wurden in dem neuen Entwurf die Export-Restriktionen nochmals drastisch gelockert. So soll es künftig Softwareherstellern nahezu ohne Einschränkung möglich sein, ihre Security-Produkte mit beliebig langen Schlüsseln ins Ausland zu verkaufen. Anders als im ersten Entwurf vorgesehen, benötigen sie dazu keine Lizenz der US-Regierung. Eine Ausnahme sollen weiterhin geschäftliche Beziehungen mit ausländischen Regierungsstellen bilden. Sie müssen genau wie Produktverkäufe an Firmen, die in irgendeiner Weise mit ausländischen Regierungen kooperieren, nach wie vor gemeldet werden. Für internen Gebrauch, sprich zur Entwicklung von Folgeprodukten, können die US-Firmen nach dem Entwurf sogar Quelltexte ihrer Verschlüsselungs-Software mit ausländischen Unternehmen austauschen.

Die US-Wirtschaft reagierte erleichtert auf das Schriftstück: "Endlich wird dieser Wettbewerbsnachteil aufgehoben", kommentierte etwa Robert Holleyman, Präsident der Business Software Alliance (BSA). Diese Handelsgruppe repräsentiert mit Microsoft, Adobe und Network Associates die wichtigsten Gegner der bisherigen Export-Beschränkung. Network Associates litt als größter kommerzieller Anbieter von Verschlüsselungs-Software besonders hart unter der alten Regelung. Die Firma hatte einige "unklare" Punkte im November-Entwurf kritisiert. Insbesondere die Auslieferung von Verschlüsselungs-Software an offizielle Stellen sei ungenügend geklärt gewesen, meinte Kelly Blough von Network Associates. "Die Regelung hätte immer noch dazu führen können, dass die Regierung Einfluß darauf hat, wer am Markt zu den Gewinnern und wer zu den Verlierern gehört, indem sie bestimmt, wer exportieren darf und wer nicht." Zum jetzt veröffentlichten Entwurf wollte sie sich noch nicht äußern: "Er muss erst einmal drei oder vier Monate in Kraft sein, dann werden wir sehen, worauf es hinaus läuft."

Generelle Exportverbote an Länder, die nach US-Definition Terrorismus unterstützen, sollen auch nach der neuen Regelung existieren. Momentan fallen darunter die Staaten Iran, Irak, Libyen, Syrien, Sudan, Nordkorea und Kuba.

Bei dem neuen Papier handelt es sich um einen letzten Entwurf. Die US-amerikanische Öffentlichkeit hat nun genau 120 Tage Zeit, auf die neuen Vorschläge der Clinton-Regierung zu reagieren. Die Regelung tritt entgegen anders lautenden Presseberichten nicht ab sofort in Kraft, sondern erst, wenn das Bureau of Export Administration (BXA) die nochmals überarbeitete Fassung freigibt, also frühestens Mitte Mai. Siehe auch in telepolis: "Kontrollierte Liberalisierung" (Christiane Schulzki-Haddouti) (hob)