US-Mobilfunker geht gegen Handel mit Kundendaten vor

Cingular Wireless hat eine einstweilige Verfügung gegen Firmen erwirkt, die Dienste wie die Inverssuche von Handy-Rufnummern oder die Aufstellung von Verbindungsdaten im Internet für Jedermann anbieten.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Der US-Mobilfunkkonzern Cingular Wireless hat einstweilige Verfügungen gegen die Firmen Data Find Solutions und 1st Source Information Specialists erwirkt. Der Marktführer unter den nordamerikanischen Mobilfunkern beschuldigt diese Unternehmen, als frühere oder gegenwärtige Eigentümer die Websites locatecell.com und celltolls.com zu betreiben. Diese Websites bieten Dienste wie die Recherche von Name und Adresse des Inhabers anhand einer Telefonnummer (Inverssuche) und sogar Aufstellungen kompletter Verbindunsgdaten gegen Entgelt – nach dem Motto: "You provide the business or personal cell phone number, we will send you the outgoing calls [...]"

Vor der richterlichen Anordnung hatte Cingular Wireless Klage gegen die beiden Firmen eingereicht und diesen vorgeworfen, die Kundendaten illegal zu verbreiten und auf gesetzwidrige Weise beschafft zu haben – zum Beispiel, indem Firmenvertreter vorgegeben hätten, Kunden des Handy-Netzbetreibers zu sein, um so "eigene" Vertrags- und Verbindungsdaten abzufragen. Außerdem liegt die Vermutung nahe, dass die Datenhändler Verbindungsleute in den Telefongesellschaften haben, die sie mit Informationen versorgen.

In einer Pressemitteilung von Cingular Wireless heißt es, das Unternehmen habe eine Reihe – nicht näher genannter – Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Kundendaten getroffen. Zum anderen ruft es seine Kunden dazu auf, selbst für besseren Schutz ihrer Daten zu sorgen, zum Beispiel durch Einrichten eines Passworts oder durch Schreddern der Rechnungsunterlagen anstatt sie in lesbarer Form auf den Müll zu werfen.

Schützenhilfe erhält der Carrier vom Mobilfunk-Branchenverband CTIA - The Wireless Association, der das Sammeln und Verkaufen von Kundendaten als arglistige Täuschung der Kunden und der Netzbetreiber verurteilt und eine rücksichtslose Strafverfolgung anmahnt.

Medienberichten zufolge eröffnet die gegenwärtige Rechtslage in den USA den "Recherchefirmen" jedoch zumindest eine Grauzone, um mit persönlichen Daten Handel zu treiben: Zwar ist den Netzbetreibern auferlegt, die Daten ihrer Teilnehmer zu schützen, doch erstreckt sich diese Verpflichtung nicht auf Drittfirmen. Auf ihrer FAQ-Seite behauptet die Firma Reverserecords auch selbstbewusst, es sei heutzutage legal und für jedermann möglich, bequem vom Schreibtisch aus Daten über andere Bürger abzufragen. (ssu)