US-Musikindustrie startet Kampagne gegen Filesharing an Universitäten

Nach den Zugangsanbietern fordert der Verband der großen amerikanischen Plattenlabels auch von den Universitäten, bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen mit Botengängen zu helfen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 104 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die großen US-Labels gehen auch bei der Bekämpfung studentischer Filesharer neue Wege. Gut die Hälfte der amerikanischen Studenten ist nach Erkenntnissen des US-Verbandes RIAA datentauschenderweise im Netz unterwegs, natürlich nach Ansicht der RIAA völlig illegal. Doch wie bei allen Surfern muss die Musikindustrie bei vermuteten Urheberrechtsverletzungen durch Studenten die Identität des mutmaßlichen Übeltäters vom Provider erfahren. Bisher sind die Unis nicht immer kooperativ gewesen, wenn der Branchenverband RIAA in seinem Feldzug gegen Filesharing über den Campus galoppieren wollte. Übrig blieb in der Regel nur, die Identität studentischer Filesharing-Fans mit einem Verfügungsverfahren gegen Unbekannt einzuklagen.

Doch nicht immer ging die RIAA diesen Weg. Bei Universitäten sucht die ansonsten recht klagefreudige Branche auch mal eine Abkürzung. So hat der Verband den Universitäten mögliche Rechtsverletzungen aus den Uni-Netzen bisher auch schriftlich zur Kenntnis gebracht. Die verdächtigten Studenten wurden daraufhin von der Uni-Leitung selten mehr als ermahnt, in Wiederholungsfällen drohte auch mal ein Monat Internet-Entzug. Nun hat die RIAA angekündigt, im laufenden Jahr wieder verstärkt gegen College-Studenten vorzugehen. Dabei sollen die Unis helfen: Sie sollen einen Brief der RIAA an die Verdächtigten weiterleiten, um eine außergerichtliche und "vergünstigte" Einigung ohne Verfahren zu ermöglichen – eine Strategie, mit der die "Big Four" auch bei kommerziellen Providern landen wollen.

400 dieser von Kritikern als "Erpresser-Briefe" bezeichneten Schriftsätze sind Ende Februar an 13 US-Universitäten gegangen. Darin bietet die Organisation den verdächtigten Studenten eine "deutlich rabattierte" Vergleichszahlung an. Sollte der Adressat sich nicht innerhalb von 20 Tagen über die eigens eingerichtete Website p2plawsuits.com melden, will die RIAA klagen. Kritiker sehen darin den Versuch, nach Rückschlägen in verschiedenen Filesharing-Verfahren das Risiko einer Niederlage vor Gericht zu minimieren. "Ich hoffe, die Universitäten durchschauen diesen durchsichtigen Trick der RIAA, den Zufluss leicht verdienter Vergleichszahlungen zu erhöhen, und helfen ihren Studenten, ihre tatsächlichen rechtlichen Möglichkeiten herauszufinden", kommentierte der New Yorker Rechtsanwalt Ray Beckerman, der zahlreiche von der Musikindustrie verklagte mutmaßliche Filesharer vertritt.

Zu diesen Rechten gehört zum Beispiel, dass ein Richter über die Legitimität der Ansprüche der RIAA zu befinden hat, bevor er den Provider zur Herausgabe der Personendaten zwingt. Die Musikindustrie muss den verdächtigen Studenten eine konkrete Urheberrechtsverletzung nachweisen, was ihr nicht immer gelingt. (vbr)