US-Regierung zu Richtern: Gerichte dürfen Einreise-Verbot nicht überprüfen

In einer Eilanhörung zum US-Einreiseverbot für Menschen aus 7 Ländern meinte die US-Regierung, Trumps Entscheidung sei gerichtlicher Überprüfung grundsätzlich nicht zugänglich. Außerdem hätten die Kläger, zwei US-Bundesstaaten, keine Parteistellung.

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US-Grenzzaun

US-Grenzzaun in San Diego (2010)

(Bild: Bruno Sanchez-Andrade Nuño CC BY 2.0
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Nach Ansicht der US-Regierung sind US-Gerichte nicht befugt, das von US-Präsident Donald J. Trump verhängte Einreise-Verbot auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Es handle sich um eine Entscheidung in einer Frage der Nationalen Sicherheit, und es sei Aufgabe des Präsidenten, diese Entscheidung zu treffen. Diese Auffassung vertrat Regierungsanwalt August E. Flentje am Dienstag in einer Eilanhörung vor dem Bundesberufungsgericht für den Neunten Gerichtsbezirk.

Das Gericht hielt am Dienstag eine gut einstündige Telefonkonferenz dreier Richter mit Flentje und Noah G. Purcell, einem hochrangigen Juristen des Bundesstaates Washington. Der Bundesstaat hat eine Einstweilige Verfügung gegen Trumps Befehl erwirkt. Die US-Regierung möchte, dass diese Einstweilige Verfügung wieder aufgehoben wird.

Zwar gestand Flentje ein, dass es verfassungsrechtliche Einschränkungen gebe, unter denen eine gerichtliche Überprüfung vielleicht zulässig sei. Trotz Nachfrage seitens der Richter nannte er aber keine Überprüfungsgrundlagen. Außerdem meinte der Regierungsvertreter, dass US-Bundesstaaten in dieser Frage keine Parteistellung hätten; der Staat Washington sei also zu seiner Klage gar nicht berechtigt. Die Richter fragten daraufhin, welchen Sinn es habe, auf andere Kläger zu warten, worauf Flentje aber nicht eingehen wollte.

Er forderte das Gericht auf, die Einstweilige Verfügung zur Gänze aufzuheben, oder zumindest auf jene Personen zu beschränken, die bereits zu Einreise oder Aufenthalt in den USA berechtigt waren und sich nun im Ausland aufhalten oder eine Auslandsreise unternehmen möchten. Für alle anderen Menschen aus den sieben betroffenen Staaten solle Trumps Einreise-Verbot wieder in Kraft gesetzt werden.

Auch kranke Kinder, die Visa und Termine für lebensrettende Operationen in den USA hatten, waren vom Einreiseverbot betroffen.

Der Anwalt des Staates Washington führte mehrere Gründe ins Treffen, warum der Staat Parteistellung habe. Außerdem verwies er auf die Beweislast: In diesem Stadium des Verfahrens müsse die US-Regierung zeigen, dass sie das Hauptverfahren wahrscheinlich gewinnen werde, um eine Aufhebung der Einstweiligen Verfügung zu erwirken.

Inhaltlich wiederholte Purcell den Vorwurf, der Präsident ziele mit seinem Erlass bewusst auf Muslime, was ein verfassungswidriger Eingriff in die Religionsfreiheit wäre. Die Menschen aus den sieben Ländern seien überwiegend Muslime, und Trump habe bereits im Wahlkampf ein Einreiseverbot für Muslime gefordert.

Als ein Richter darauf hinwies, dass die sieben Länder wohl weniger als 15 Prozent aller Muslime auf die Waage brächten und somit die meisten Muslime gar nicht betroffen seien, meinte der Anwalt unter Verweis auf Rechtsprechung des Supreme Court: "Wir müssen nur beweisen, dass [der Erlass] zum Teil dazu gedacht war, Mitglieder dieser Gruppe zu treffen." Ein Eingriff in die Religionsfreiheit liege nicht erst dann vor, wenn alle Anhänger einer Religion betroffen seien.

Eine Entscheidung des Bundesberufungsgerichts über den Antrag auf Aufhebung der Einstweiligen Verfügung wird noch für diese Woche erwartet. Dieser Teil des Verfahrens State of Washington v. Trump wird am US Court of Appeals for the Ninth Circuit unter Case No. 17-35105 geführt. Das Hauptverfahren wird am Bundesbezirksgericht für das westliche Washington unter Aktenzeichen 2:17-cv-00141 verhandelt.

(ds)