US-Regulierer wegen Kopierschutzmerkmal für Digital-TV in der Kritik

Insgesamt neun Bürgerrechts-, Datenschutz- und Bibliotheks-Organisationen in den USA haben in einer Eingabe bei Gericht weitere Argumente in ihrer Klage gegen das so genannte Broadcast Flag eingereicht.

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Von
  • Jürgen Kuri

Insgesamt neun Bürgerrechts-, Datenschutz- und Bibliotheks-Organisationen in den USA haben in einer Eingabe beim Appeals Court im US-Bundesgerichtsbezirk von Columbia weitere Argumente in ihrer Klage gegen das so genannte Broadcast Flag eingereicht. Nach Ansicht der Organisationen hat die US-Regulierungsbehörde FCC mit der Entscheidung für das Broadcast Flag ihre Kompetenzen überschritten.

Die FCC hatte Ende vergangenen Jahres festgelegt, dass die Hersteller von digitalen TV-Receivern ab Juli 2005 bei ihren Geräte das Auswerten des Broadcast Flag ermöglichen müssen. Dabei handelt es sich um ein Kopierschutz- und Rechteverwaltungs-Merkmal, das Inhalteanbietern ermöglichen soll, die Kopie und Weiterverbreitung einzelner Sendungen -- insbesondere über das Internet -- zu unterbinden. TV-Sender und Hollywood-Studios hatten die neue Regelung als "wegweisend in der Auseinandersetzung um den Schutz digitaler Inhalte" begrüßt.

Gegen die Entscheidung der FCC hatten unter anderem die Electronic Frontier Foundation (EFF) und die American Library Association (ALA) im März dieses Jahres geklagt. Die Verbraucherschützer meinen, die Entscheidung der FCC sei ein Schritt in die falsche Richtung. Digitales Fernsehen würde dadurch teurer, während die Innovation, das Recht auf Privatkopie und der Wettbewerb behindert würden. Außerdem starteten die Organisationen vor einigen Wochen eine Kampagne Digital Television Liberation: Es sei für die Verbraucher noch nicht zu spät, sich gegen die Absichten der Regulierer zu wappnen; auch wolle man Anleitungen geben, wie auch technisch Minderbegabte zu einem voll funktionsfähigen Personal Videorecorder kommen könnten.

In ihrem Schreiben zur Unterstützung der Klage gegen die FCC erklären die beteiligten Organisationen nun, die FCC habe mit dem Bescheid zur Einführung des Broadcast Flag den Bereich ihrer Kompetenzen verlassen. Die FCC dürfe den Bereich von Digital-TV und anderer digitaler Gerätschaften nicht regulieren, solange sie nicht explizit vom US-Kongress dazu angewiesen werde. Zwar sei die FCC dafür zuständig, die Übertragung von TV-Signalen zu regulieren, dies treffe aber im vorliegenden Fall nicht zu: Das Broadcast Flag regele die Verwendung von digitalem Material, nachdem es übertragen worden sei, nicht die Übertragung selbst.

Für die beteiligten Organisationen ist die Klage ein zentrales Verfahren, das mit darüber entscheide, wie viel Kontrolle die Regierung und Hollywood über momentan verfügbare und künftig entwickelte Geräte für digitale Medien haben. Mit der FCC-Entscheidung würden Designaspekte für eine ganze Anzahl von Geräten der Unterhaltungselektronik festgelegt -- von Fernsehgeräten über digitale Videorecorder bis hin zu portablen Video-Playern nach Art des iPod oder Handys.

Siehe zum Broadcast Flag auch: (jk)