US-Richter: Googles Buchdigitalisierung als Fair use legal
Ein US-Bundesbezirksrichter hat die Klage gegen mehrere US-Universitäten wegen deren Zusammenarbeit mit Google bei der Digitalisierung von Büchern zurückgewiesen. Das Projekt sei unter Fair use erlaubt und richte sich gegen Diskriminierung.
Die Klage der US-Autorenvereinigung Authors Guild und ihrer Partnerorganisationen gegen die Digitalisierungsprojekte von fünf Hochschulen wurde abgewiesen. Das berichtete der Wired am gestrigen Mittwoch. Der zuständige Bundesbezirksrichter hat den Ende 2011 erhobenen Vorwurf zurückgewiesen, die Universitäten hätten Google unberechtigterweise erlaubt, massenhaft Bücher einzuscannen. Googles Projekt falle unter Fair use und sei deswegen rechtmäßig. Darüber hinaus unterstütze es die Ideale, die dem Antidiskriminierungsgesetz Americans with Disabilities Act zugrunde liegen.
Die Kritik der Authors Guild hatte sich vor allem gegen das Projekt Hathitrust gerichtet. Dort können mittlerweile mehr als 10 Millionen Bücher komplett durchsucht werden. Angemeldete Nutzer können darüber hinaus Werke, die gemeinfrei sind, herunterladen. Darüber hinaus bekommen Menschen mit einer nachgewiesenen Leseschwäche Zugriff auf Volltexte und könne sich diese vorlesen lassen.
Richter Baer schreibt in seiner Begründung, er könne sich keine Definition von Fair use vorstellen, unter die die Nutzung der Universitäten und Google nicht fallen würde. Würde er dem Ansinnen der Kläger folgen, müsste er außerdem einen unbezahlbaren Beitrag zum Fortschritt von Wissenschaft und Kultur beenden, der gleichzeitig Menschen mit Behinderungen helfe.
Auf einem weiteren Schauplatz in Googles Streit mit der Buchbranche, hatte es bereits vergangene Woche eine Einigung gegeben. Google und die Verleger-Vereinigung AAP beendeten ihren knapp siebenjährigen Rechtsstreit. Dabei kam der Suchmaschinenbetreiber den Verlagen entgegen, hatte er doch zuvor darauf beharrt, dass das 2004 begonnene Einscannen von Büchern und Zeitungen unter Fair use falle. (mho)