US-Senatoren wollen bessere Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte erreichen

Ein von Demokraten und Republikanern getragener Gesetzesentwurf soll Geldstrafen für die absichtliche Verletzung von Marken auf bis zu zwei Millionen US-Dollar erhöhen, Beschlagnahmungen erleichtern und einen "Copyright-Zar" installieren.

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Unter der Führung der US-Senatoren Patrick Leahy, einem Demokraten, und dem Republikaner Arlen Specter haben mehrere Mitglieder der beiden im US-Kongress vertretenen Parteien Ende vergangener Woche einen Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in den Senat eingebracht. Laut dem "Enforcement of Intellectual Property Rights Act of 2008" sollen im Kampf gegen die Produktpiraterie die Geldstrafen für die absichtliche Verletzung von Marken auf bis zu zwei Millionen US-Dollar erhöht werden. Zudem soll ein "Copyright-Zar" bei der US-Regierung installiert werden, der das staatliche Vorgehen gegen Verletzungen von Copyright-, Marken- und Patentrechten im In- und Ausland koordiniert.

Weiter will das Vorhaben es auch Bundesbehörden erlauben, auf zivilrechtlichen Weg gegen Verstöße gegen geistiges Eigentum zu klagen. Somit müssten Staatsanwälte nicht in jedem Fall beim Vorgehen etwa gegen Copyright-Verletzer die hohen Anforderungen strafrechtlicher Verfahren erfüllen.

Insgesamt verknüpft der Entwurf zwei bereits im US-Kongress behandelte Gesetzesprojekte und fügt diesen weitere Komponenten hinzu. Zum einen nimmt er mit dem Aspekt der Zivilklagen den Kerngehalt des sogenannten Pirate Act (Protecting Intellectual Rights Against Theft and Expropriation) auf, den der Senat bereits 2004 beschloss. Andererseits fügt er die wesentlichen Bestimmungen des "Prioritizing Resources and Organization for Intellectual Property Act" (Pro IP) an, den das Repräsentantenhaus im Mai mit großer Mehrheit verabschiedete. Aus diesem Vorhaben stammt etwa der Plan, einen United States Intellectual Property Enforcement Representative (USIPER) ans Weiße Haus anzugliedern.

Aus dem "Pro IP"-Act stammt auch eine Bestimmung, welche die Beschlagnahmung von Gütern erlauben würde, die für Verletzungen von Copyrights, Markenzeichen oder Patentrechten genutzt wurden, für eine entsprechende Anwendung bestimmt sind oder einen entsprechenden Rechtsbruch erleichtern würden. Die Breite der Klausel lässt Kritiker fürchten, dass sie etwa auch auf die Computerausrüstung ausgerichtet ist, die zum Filesharing verwendet wird. Darüber hinaus sollen staatliche Behörden wie das FBI mit 25 Millionen Dollar jährlich organisatorisch und technisch aufgerüstet werden, um besser gegen Produktpiraterie und Raubkopien vorgehen zu können.

Leahy sprach bei der Vorstellung des Entwurfs von einer ausbalancierten und angemessenen Maßnahme. Der Schutz des geistigen Eigentums sei überlebensnotwendig für die US-Wirtschaft. Andere Senatoren begründeten den Vorstoß damit, dass die Bürger und der Gesetzgeber beim Kapern hunderter Containerschiffe auf hoher See auch nicht still zusehen würden. Genau dem komme aber das Ausmaß der Produktpiraterie inzwischen gleich. Verbände der Film und Computerbranche wie die Motion Picture Association of America (MPAA) und die Business Software Alliance (BSA) begrüßten das Vorhaben rasch, da es Umsatz und Jobs sichere. Die Bürgerrechtsorganisation Public Knowledge fürchtet dagegen, dass die Bestimmungen weit übers Ziel hinausschießen. So würde das US-Justizministerium etwa in die rechte Hand der juristischen Abteilungen der Unterhaltungsindustrie verwandelt. Letztlich solle der Steuerzahler noch die Rechnung für das zivilrechtliche Vorgehen gegen Verletzer geistiger Eigentumsrechte zahlen. (Stefan Krempl) (pmz)