US-Urheberrecht macht für Internet-Archiv eine kleine Ausnahme

Das Internet Archive kann weiter seine Sammlung historischer Software betreiben: Eine Ausnahmeregelung erlaubt den Archivaren das Knacken alter Programme.

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Die nicht-kommerzielle US-Organisation Internet Archive (IA) kann dank einer Ausnahmeregelung weiter Software, Videospiele und andere urheberrechtlich geschützte digitale Werke sammeln und der Nachwelt erhalten. IA bietet auf ihrer Website neben dem Internet-Archiv "Wayback Machine" eine umfassende Sammlung historischer Software an.

Die Köpfe hinter der IA befürchteten, besonders durch die Veröffentlichung der alten Programme und Spiele gegen das strikte US-Urheberrecht (Digital Millenium Copyright Act, DMCA) zu verstoßen, weil vor der Veröffentlichung möglicherweise Schutzmaßnahmen umgangen worden seien. Unter anderem auf Initiative der IA hat die Libary of Congress am vergangenen Montag sechs Werkskategorien festgelegt, für die eine Ausnahme von bestimmten Regeln des DMCA gemacht wird.

In den dunklen Zeiten vor Internet und DVD (und lange vor dem DMCA) gab es Software noch auf biegsamen Scheiben ("Floppy"); oft war der Original-Datenträger zum Betrieb des Programms zwingend erforderlich. Um so ein Programm in die Online-Bibliothek für "Historiker und Forscher" aufnehmen zu können, muss man es erst knacken – ein klarer Verstoß gegen den DMCA. Dank des Engagements zweier Jura-Studenten hat die IA nun eine Ausnahme für "Programme und Videospiele in Formaten, die inzwischen nicht mehr gebräuchlich sind und die Originalmedien zum Betrieb voraussetzen", wenn deren Schutzvorrichtung zum Zwecke der Archivierung und Erhaltung des Werkes umgangen wird.

Das sei ein glücklicher Moment, heißt es bei IA, doch ist die Freude getrübt. Die Ausnahmeregelung ist sehr eng gefasst und würde das ansonsten "drakonische" Urheberrecht nicht wesentlich abschwächen. Trotzdem hofft das IA, die dank der Studenten auf juristische Gratisdienste im Wert von 50.000 US-Dollar zurückgreifen konnte, dass es in Zukunft eine ausgeglichenere Urheberrechtssprechung geben wird, die die Effekte des DMCA für Bibliotheken, Archive und Forschungseinrichtungen abmildern. (vbr)