US-Urteil: Ausweispflicht an Flughäfen ist nicht verfassungswidrig

Der Internetaktivist John Gilmore ist der Meinung, die Pflicht zur Ausweiskontrolle an Flughäfen verletze seine in der Verfassung garantierten Rechte. Nun unterlag er vor einem Berufungsgericht.

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John Gilmore, Internetaktivist und Mitbegründer der Bürgerrechtsorganisaton Electronic Frontier Foundation (EFF), ist vor einem Berufungsgericht mit seiner Klage gegen die Fluglinie Southwest Airlines sowie gegen den US-Justizminister Alberto Gonzales gescheitert. Er hatte unter anderem behauptet, die Ausweispflicht an Flughäfen verstoße gegen die Verfassung. Der 9th U.S. Circuit Court of Appeals hat damit bestätigt, dass Fluglinien und Beamte das Recht haben, Passagiere vom Einchecken abzuhalten, wenn sie sich auszuweisen weigern (PDF-Datei). Die Richter meinen, die US-Verfassung garantiere nicht das Recht, auf eine bestimmte Weise zu reisen.

Gilmore hatte 2002 unter anderem deshalb geklagt, weil sich am 4. Juli des Jahres Southwest Airlines geweigert hatte, ihn an Bord eines Flugs von Oakland nach Washington D.C. zu lassen, wenn er sich nicht ausweist oder sich alternativ durchsuchen lässt. Das Urteil erging im Dezember und wurde nun bekannt gegeben. Daraus geht hervor, Gilmore sei nach mehrmaliger Belehrung darüber, dass die Ausweiskontrolle Richtlinien des Unternehmens entspreche, unverrichteter Dinge davongezogen.

Am selben Tag habe Gimore versucht, mit United Airlines von San Francisco nach Washington zu fliegen, doch habe er hier ein Schild zu sehen bekommen, auf dem die Passagiere auf eine Ausweispflicht hingewiesen werden. Ein Sicherheitsbediensteter des Flughafens habe ihm verdeutlicht, dass er ohne Identifizierung reisen könne, wenn er sich einer "näheren Untersuchung" unterziehe, unter anderem durch ein Magnetometer, "leichtes Berühren" und durch Ausziehen der Schuhe. Außerdem würde sein Handgepäck händisch begutachtet. Auch hier weigerte sich Gilmore. Er sei darauf hingewiesen worden, dass es "Sicherheitsrichtlinien" der Regierung gebe. (anw)